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Aktuelles

Kommunalaufsicht genehmigt städtischen Haushalt 

Der Haushalt der Stadt Sangerhausen für das Jahr 2018 wurde durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Mansfeld-Südharz am 19. Januar 2018 genehmigt. Im Ergebnis der Prüfung der Haushaltssatzung gibt der Landkreis für die Stadt nur wenige Auflagen vor. So wird durch den Kreis auch weiterhin die monatliche Vorlage der Liquiditätsplanung gegenüber der Kommunalaufsicht angeordnet. Zusammen mit dieser ist eine Planung vorzulegen, die eine stufenweise Reduzierung des Liquiditätskredites erkennen lässt.

Zur Tilgung der offenen Verbindlichkeiten, aus der Kreisumlage 2017 in Höhe von über 4 Millionen Euro hat die Stadt Sangerhausen bereits Liquititätshilfe beim Land Sachsen-Anhalt beantragt. Nur wenn diese nicht oder nicht rechtzeitig gewährt wird, muss bis zum 30. September 2018 eine Nachtragshaushaltssatzung zum laufenden Jahr vorgelegt werden. Positiv bewertet wurde von der Kommunalaufsicht, dass es der Stadt erstmals seit 2001 gelungen ist, den Haushaltsausgleich im Ergebnisplan herzustellen. Oberbürgermeister Sven Strauß dazu: "Das ist ein positives Signal für die Menschen in Sangerhausen. Der eingeschlagene Weg hat zum Erfolg geführt. Hilfreich war auf jeden Fall die frühzeitige Abstimmung mit dem Finanzministerium und der Kommunalaufsicht sowie die offen und konstruktiv geführte Diskussion in unserem Stadtrat. Hier hat die Stadt schonungslos alle Konsolidierungsmöglichkeiten auf den Tisch gelegt. Für mich ist dieser Haushalt der erste Meilenstein auf dem langen Weg zur Wiedererlangung unserer finanziellen Handlungsmöglichkeiten." Die Haushaltssatzung ist mit der Veröffentlichung im Amtsblatt ab dem 14. Februar 2018 rechtsgültig.  

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