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Aktuelles

Neu gewählte Schiedspersonen im Ehrenamt

Mit Beginn des neuen Jahres traten die Drei, durch den Stadtrat der Stadt Sangerhausen am 02.11.2017 neu gewählten Schiedsfrauen und Schiedsmänner, welche im Dezember 2017 durch die Direktorin des Amtsgerichtes bestätigt wurden, ihr Ehrenamt mit viel Engagement an. „Schiedsfrau“ bzw. „Schiedsmann“, Begrifflichkeiten die gut klingen, aber was verbirgt sich hinter diesen Bezeichnungen?

Gemäß Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt muss zur Durchführung des Schlichtungsverfahrens über streitige Rechtsangelegenheiten jede Gemeinde mindestens eine Schiedsstelle einrichten und unterhalten. Aber was versteckt sich genau hinter dieser gesetzlichen Verpflichtung? Ähnlich wie ein „Schiedsrichter“ versucht sich die „Schiedsstelle“ als Schlichter. Daher ist prinzipiell jedes Verfahren darauf ausgerichtet, den Rechtsstreit im Wege des Vergleiches beizulegen. Mit welchen Rechtsstreitigkeiten muss sich eine Schiedsstelle befassen? Auch hier legt das Gesetz klare Grenzen fest.

So ist zum Beispiel die Schiedsstelle aufzusuchen, wenn es im Rahmen der Strafprozessordnung um Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung geht oder nach Strafgesetzbuch ein Fall von Bedrohung und Sachbeschädigung vorliegt. Die streitbaren Parteien können erst dann das Gericht anrufen, wenn die Schiedsstelle mit ihrem Versuch der Schlichtung gescheitert ist.

Aber das ist längst nicht alles. Auch in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten wird das Schlichtungsverfahren über vermögensrechtliche Ansprüche bis 750 € sowie über nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten wegen Verletzungen der persönlichen Ehre durchgeführt.

Bei all der Masse an Aufgaben sowie Zuständigkeiten und dem persönlichen Eindruck, dass hier ein kleines Gericht tätig ist überrascht es einen um so mehr, dass sich dahinter ehrenamtlich tätige Bürger verstecken, eben unsere neu gewählten Schiedsfrauen und Schiedsmänner.

Die Stadt Sangerhausen hatte im Jahr 2017 das Glück, dass sich sieben interessierte Bürgerinnen und Bürger um dieses Ehrenamt beworben haben.Drei dieser Bürgerinnen und Bürger wurden gewählt und leisten nunmehr die nächsten 5 Jahre ihren Dienst in Sachen Schlichtung.

Jeder ersten Dienstag im Monat kann man die Schiedsstelle, welche sich im Rathaus, Markt 1, in Sangerhausen befindet, in der Zeit von 18.30 Uhr bis 19.30 Uhr, ohne vorherige Terminabsprache aufsuchen und sein Anliegen ansprechen. Ist ein Schlichtungsverfahren anzustreben, werden weitere notwendige Termine nach Entrichtung des gesetzlich vorgeschriebenen Vorschusses vereinbart.

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