Skip to main content

Aktuelles

Datenschutzerklärung / Datenschutzhinweise für Steuerangelegenheiten der Stadt Sangerhausen

Sehr geehrte Damen und Herren,

ab dem 25. Mai 2018 tritt die DSGVO in Kraft. Dies ist die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung), (ABI Nr. L 119 S.1, ber. Nr. L 314 S. 72). Mit dem vorliegenden Schreiben möchten wir unserer Informationspflicht nachkommen.

Zur Erfüllung unserer steuerlichen Aufgaben benötigen und verarbeiten wir personenbezogene Daten von Ihnen; dies sind zum Beispiel Name, Anschrift und alle Informationen, die Sie im Hinblick auf eine Steuererhebung betreffen. Die Stadt Sangerhausen nimmt den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten sehr ernst. Wir möchten Ihnen mit dieser Information (Datenschutzerklärung) daher einen Überblick darüber geben, wie der Bereich Steuern des Fachdienstes Finanzen der Stadt Sangerhausen den Schutz Ihrer Daten gewährleitet, welche Art von Daten zum Zwecke erhoben werden und wie sie verwendet werden.

Information zum Verwenden Ihrer Daten

Zur Erfüllung unserer steuerlichen Aufgabe benötigen und verarbeiten wir personenbezogene Daten von Ihnen.

Dies geschieht auf der Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Art. 4 Nr. 2 DSGVO bestimmt, dass zum Verarbeiten unter anderem Erheben, Erfassen, Ordnen, Organisation, Speicherung, Veränderung, Anpassung, Abfragen, Auslesen, Verwenden, Offenlegung durch Übermittlung, Verarbeitung oder eine andere Form der Bereitstellung, Abgleich oder die Verknüpfung, Einschränkung, Sperren, Löschen oder Vernichtung von Daten gehört.

Zur Erfüllung unserer Aufgabe im Rahmen der Festsetzung und Erhebung der Gewerbe- bzw. Grundsteuer sowie der zugehörigen Nebenleistungen ist die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich vorgeschrieben und Sie als betroffene Person sind verpflichtet, diese Daten bereitzustellen.

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist § 29b (1) der Abgabenordnung (AO) des Bundes. Danach ist die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Bereich Steuern des Fachdienstes Finanzen der Stadt Sangerhausen zulässig, wenn sie zur Erfüllung der obliegenden Aufgaben oder in Ausübung öffentlicher Gewalt, die ihm übertragen wurden, erforderlich ist.

Aufgabe des Bereichs Steuern des Fachdienstes Finanzen der Stadt Sangerhausen ist unter anderem die Festsetzung und Erhebung der Gewerbe- und der Grundsteuer sowie der zugehörigen Nebenleistungen (zum Beispiel Verspätungszuschläge, Zinsen) für die Stadt Sangerhausen.

Wir verarbeiten Ihre Daten daher zum Zwecke einer einheitlichen und gleichmäßigen Besteuerung.

Dazu gehört, dass wir die durch die Finanzverwaltung mittels Grundlagenbescheid Ihnen gegenüber festgestellte persönliche und sachliche Steuerpflicht sowie die Berechnungsgrundlage für die konkrete Veranlagung der vorgenannten Steuern oder Nebenleistungen übernehmen und für die konkrete Steuerfestsetzung verwenden.

Dabei verarbeiten wir auch Daten, die uns andere Dienststellen der Stadt Sangerhausen sowie andere Behörden (zum Beispiel Finanzverwaltung, Amtsgerichte, Ordnungs- oder Meldebehörden) zur Durchführung der Festsetzung und Erhebung der Gewerbe- und Grundsteuer sowie der zugehörigen Nebenleistungen nach Maßgabe der einschlägigen Gesetze zur Verfügung stellen. Die Verarbeitung der Daten erfolgt zudem bei der Wahrnehmung von Aufgaben, die den Kommunen im Rahmen eventueller Betriebsprüfungen der Finanzverwaltung eingeräumt sind. Eine Verarbeitung der Daten erfolgt auch zur Realisierung eventueller Haftungs- und Duldungsansprüche.

Die Festsetzung und Erhebung der Gewerbe- bzw. Grundsteuer sowie der zugehörigen Nebenleistungen umfasst auch außergerichtliche bzw. gerichtliche Rechtsbehelfsverfahren. Dabei werden Daten an die für die Bearbeitung zuständige Stellen der Stadt Sangerhausen oder einen externen Dritten (zum Beispiel Gerichte, Finanzverwaltung) weitergegeben.

Zur Überwachung der fristgerechten und vollständigen Erstattung bzw. Zahlung werden die Daten an die für die Zahlungsabwicklung zuständige Stelle der Stadt Sangerhausen weitergegeben.

Eine Verarbeitung Ihrer Daten durch den Bereich Steuern des Fachdienstes Finanzen der Stadt Sangerhausen zu anderen als gewerbe- bzw. grundsteuerlichen Zwecken erfolgt im Rahmen des § 29c AO.

Dies geschieht zum Beispiel dann, wenn der Bereich Steuern gemäß den gesetzlichen Vorschriften bei der Aufklärung zur Gefahrenabwehr mitwirkt. Hier erfolgt eine Weitergabe der Daten an die für die Gefahrenabwehr zuständige Stelle (zum Beispiel Bauaufsicht, Feuerwehr, Umweltamt und Polizei). Ebenso können Mitteilungen an die für die Bearbeitung zuständiger Stelle der Stadtverwaltung Sangerhausen oder einen externen Dritten (zum Beispiel Gerichte, Staatsanwaltschaft, Finanzverwaltung) zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs, zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung erfolgen.

Ihre Daten werden unter Beachtung hoher technischer und organisatorischer Sicherheitsvorkehrungen zu allen oben genannten Zwecken für die Dauer von zehn Jahren nach vollständigem Abschluss aller den Steuervorgang betreffenden Vorgängen gespeichert und in sonstiger Form verarbeitet. Die schließt auch die eventuelle Weitergabe an das Archiv der Stadtverwaltung Sangerhausen nach Abschluss der Aufbewahrungsfristen mit ein.

Unter den Voraussetzungen des § 32c AO haben Sie ein Recht auf Auskunft gegenüber der Verantwortlichen für die Datenverarbeitung. Hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer Daten haben Sie unter den Voraussetzungen des § 32f AO ein Widerspruchsrecht sowie ein Recht auf Berichtigung oder Löschung bzw. Sperrung, wenn eine Löschung nicht möglich ist, darauf, dass der Zugriff auf Ihre Daten dauerhaft gesperrt wird.

Die zuständige Aufsichtsbehörde ist gemäß § 32h (1) AO die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit nach § 8 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).

Anschrift: Die Bundesdatenschutzbeauftrage für den Datenschutz und Informationsfreiheit, Husarenstr. 30, 53117 Bonn

Sofern ihre Daten zu Zwecken verwendet werden sollten, die durch die vorgenannten Informationen nicht erfasst sind, werden Sie gesondert informiert.

In allen Fällen können Sie sich an den Verantwortlichen der Stadtverwaltung Sangerhausen bzw. an die Datenschutzbeauftragte der Stadtverwaltung Sangerhausen wenden.

Der Oberbürgermeister der Stadt Sangerhausen ist der für die Datenverarbeitung Verantwortliche (Anschrift: Stadtverwaltung Sangerhausen, der Oberbürgermeister, Markt 1,06526 Sangerhausen.

Die Datenschutzbeauftragte der Stadt Sangerhausen erreichen Sie unter folgender Anschrift: Stadtverwaltung Sangerhausen, Die Datenschutzbeauftragte, Markt 1, 06526 Sangerhausen.

Mit freundlichen Grüßen

Der Oberbürgermeister

Sven Strauß

  • Erstellt am .
  • Geändert am .