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Aktuelles

Beschränkung der Verwendung von Trinkwasser

Der Wasserverband „Südharz“ beschränkt ab sofort und bis auf Widerruf die Verwendung von Trinkwasser aus seinem Leitungsnetz für die nachfolgend genannten Zwecke in seinem Verbandsgebiet: Es ist nicht zulässig,

  • Gärten, Rasenflächen, Spiel- und Sportplätzen, Parks, Hof-, Straßen- und Wegeflächen zu bewässern.
  • Fahrzeuge aller Art mit Trinkwasser zu waschen oder abzuspritzen.
  • private Schwimmbecken zu befüllen.
  • Übungen der Feuerwehren durchzuführen, bei denen auf das Trinkwassernetz zurückgegriffen wird.

Darüber hinaus sind alle Bürger angehalten, den Wasserverbrauch so gering wie möglich zu halten und mit Trinkwasser sorgsam umzugehen. "Das Verbot gilt bis auf Widerruf. Nur so ist die allgemeine Wasserversorgung im Verbandsgebiet aufgrund der anhaltenden Trockenheit sichergestellt", so Dr. Parnieske-Pasterkamp, Verbandsgeschäftsführerin.

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