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Aktuelles

Stadt Sangerhausen informiert aus aktuellem Anlass

Freiwillige Feuerwehr Sangerhausen - Das raten wir Ihnen zum Brandschutz im Treppenraum und Fluren 

Immer wieder sorgen Gegenstände in Treppenraum und Hausflur für Ärger. Obwohl diese Flächen sogenannte Gemeinschaftsflächen darstellen und von allen Bewohnern genutzt werden dürfen, gibt es gewisse Einschränkungen in der bestimmungsgemäßen Nutzung. Treppenräume und Flure erfüllen nicht nur den Zweck, dass die Bewohner zu ihren Wohnungen gelangen können:Eine allgemeingehaltene, aber doch sehr grundlegende Aussage zur Brandsicherheit von Gebäuden finden Sie im §14 (1) der Landesbauordnung Sachsen Anhalt:

(1) Bauliche Anlagen müssen so angeordnet und beschaffen sein, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren und wirksame Löscharbeiten möglich sind. 

Daraus lässt sich ableiten, dass Fluchtwege frei sein müssen. Denn bei einem Feuer müssen die Bewohner so schnell wie möglich und ungehindert ins Freie kommen. Gleichzeitig nutzt die Feuerwehr oder der Rettungsdienst denselben Weg, um ins Gebäude zu gelangen. Dementsprechend können ungünstig platzierte Schuhe, Schuhregale, Garderoben mit Kleidung und Blumenvasen ein Treppenhaus als Fluchtweg in einer Notsituation unbenutzbar machen. Solche Gegenstände lassen sich auch sehr leicht entzünden und verqualmen dabei den Fluchtweg mit giftigem Rauch. 

Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Sangerhausen rät deshalb: 

  • · Flucht- und Rettungswege sind vom brennbaren Stolperfallen freizuhalten. Schon ausGründen des Eigenschutzes sollte es im eigenen Interesse der Bewohner liegen, selbstständig auf freie Zugänge zu achten, um im Brandfall das Haus sicher und zügig verlassen zu können. 

Wichtiges zum Brandschutz im Treppenraum 

  • · Kinderwagen, Gehhilfen, Rollatoren und Rollstühle dürfen im Treppenraum abgestellt werden. Das gilt aber nur für diese Fortbewegungsmittel und sofern diese den Fluchtweg nicht einengen oder gar am Treppengeländer zum Diebstahlschutz angekettet werden. 
  • · Türen zu Kellerbereichen, z.B. zur Garage, Heiz- oder Technikräumen, dürfen nicht dauerhaft verkeilt oder anderweitig offengehalten werden, da sie im Brandfall die Ausbreitung von Feuer und Rauch in den Treppenraum verhindern sollen. 
  • · Hauseingangstüren in Mehrfamilienhäusern dürfen – vor allem auch nachts - nicht abgeschlossen sein. Haustüren sind Bestandteil des Flucht- und Rettungsweges und müssen jederzeit und ohne fremde Hilfsmittel von innen leicht zu öffnen sein. Eine Lösung stellen dabei sogenannte Notausgangsverschlüsse (nach DIN EN 179) dar. Die Tür kann durch dieses Schloss nach außen, auch versicherungsrechtlich, abgeschlossen werden, von innen ist sie aber trotzdem jederzeit und ohne Schlüssel zu öffnen. Bitte beachten Sie bei der Nachrüstung die Zulassungsbestimmungen sowie die Montagehinweise des Herstellers. 
  • · In Sachsen-Anhalt besteht seit 2016 eine Rauchwarnmelderpflicht, allerdings nur für Wohnungen. Zum Einbau von Rauchwarnmeldern in Treppenhäusern oder anderen gemeinschaftlich genutzten Räumen gibt es keine generelle Verpflichtung für den Eigentümer von Mehrfamilienhäusern. Die Montage kann aber aus den o.g. Gründen sinnvoll sein. 
  • · Bitte beachten Sie auch Ihre Hausordnung. Der Eigentümer trägt eine Verkehrssicherungspflicht für die Gemeinschaftsflächen und ist demnach berechtigt, Regeln für die bestimmungsgemäße Nutzung der Treppenräume und Flure aufzustellen. 
  • · Achten Sie auf das richtige Verhalten im Brandfall:
  • o Unternehmen Sie nur Löschversuche, wenn es ohne Eigengefährdung möglich ist.

  • o Schließen Sie die Türe zum Zimmer bzw. Wohnung, in der es brennt. 

    o Schließen Sie nach Verlassen der Wohnung auch die Türe zum Treppenhaus. 

    o Sollte der Treppenraum bereits zu stark verqualmt sein, bleiben Sie in der 

    Wohnung und machen Sie sich am Fenster lautstark bemerkbar. 

    o Rufen Sie die Feuerwehr - Notruf 112 wählen. 

    o Warnen Sie auch Ihre Nachbarn. 

    o Warten Sie – wenn möglich – vor dem Haus auf die Feuerwehr und weisen Sie die Einsatzkräfte ein. 

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