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Aktuelles

Am 26. Mai 2019 findet gemäß Beschluss des Stadtrates vom 13.12.2018 zeitgleich zu den Wahlen in der Stadt Sangerhausen eine Bürgerbefragung statt.

Über was Sie in der Bürgerbefragung am 26. Mai entscheiden!

Sind Sie dafür, die Kernstadt Sangerhausen in Ortschaften aufzugliedern und sich anschließend durch einen Ortsvorsteher vertreten zu lassen?

Mit der Beantwortung dieser Frage entscheiden Sie, ob in der Kernstadt Sangerhausen mindestens drei, eventuell auch sechs, Stadtgebietsteile zu Ortschaften bestimmt werden. Innerhalb der Ortschaften erfolgt die Wahl jeweils einer Ortsvorsteherin oder eines Ortsvorstehers. Gemäß § 86 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vertritt der Ortsvorsteher die Interessen der Ortschaft und wirkt auf ihre positive Entwicklung hin.

Welche zusätzlichen Möglichkeiten haben Sie dadurch, um sich demokratisch zum Stadtgeschehen einzubringen?

Neben dem Oberbürgermeister und seiner Verwaltung stehen Ihnen derzeit 36 gewählte ehrenamtlichen Mandatsträgern sowie 34 sachkundige Einwohner für Anfragen, Hinweise oder Kritiken zur Verfügung. In Einwohnerfragestunden können Anfragen an die Mandatsträger sowie an die Verwaltung gerichtet werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, aktuelle Themen in den 6 öffentlichen Ausschüssen sowie in den Ratssitzungen zu verfolgen. Durch das im Januar 2018eingeführte Beschwerdemanagement, können sich die Einwohnerinnen und Einwohner zusätzlich unter der Rubrik "Mängelmelder" unkompliziert äußern. Wenn Sie Fragen oder Anregungen haben, die speziell Ihren Stadtteil betreffen, könnten Sie sich zukünftig auch an den neu zu wählenden Ortsvorsteher wenden. Dieser sollte eigenen Sprechstunden im Stadtteil anbieten und kann auch Einwohnerversammlungen veranstalten.

Die für die Aufteilung in Ortsteile zugrunde liegende Einwohnerzahl beträgt für die Kernstadt Sangerhausen 19.316. Bei 3 Ortsteilen ist davon auszugehen, dass jede Ortschaft über mindestens 5.000 Einwohner verfügen wird. In den derzeit 14 bestehenden Ortschaften der Stadt sind für wesentlich kleinere Einwohnerzahlen jeweils 5 bis 9 Ortschaftsräte und ein Ortsbürgermeister zuständig.  Vor diesem Hintergrund ist die Übertragung dieser Aufgaben auf geplante 3 Ortsvorsteher für die Kernstadt möglicherweise eher unwahrscheinlich. Realistischer sind 6 Ortsvorsteher. 

Finanzielle Auswirkungen

Den Ortsvorstehern steht analog eines Ortsbürgermeisters entsprechend der Entschädigungssatzung der Stadt Sangerhausen eine Aufwandsentschädigung zu.
Die Entschädigungssatzung geht derzeit nur von Ortschaften bis maximal 2.000 Einwohnern aus. Die Ortsbürgermeister, welche für 1.001 bis 2.000 Einwohner zuständig sind, erhalten monatlich 334 Euro. Bei einer Annahme von 500 Euro Aufwandsentschädigung über 2000 Einwohnern, entstehen Gesamtkosten in Höhe von 18.000 Euro. 

Weitere Kosten würden für die Anmietung notwendiger Büroräume für Beratungsmöglichkeiten, die Büroausstattung sowie laufende Geschäftsausgaben mit rund 12.600 Euro zu Buche schlagen. Insgesamt belasten dann im ersten Jahr den Haushalt der Stadt zusätzliche Ausgaben mit 30.600 Euro. 

Wird die Stadt in angenommene 6 Gebiete, siehe Grafik, aufgeteilt, leben in den Bereichen Altstadt 4.800, in der Ostsiedlung 1.500, in der Westsiedlung 3.850 und Am Rosarium 2.500 Einwohnerinnen und Einwohner. Das Wohngebiet Süd-West würde in zwei Bereiche eingeteilt werden, nämlich einmal mit 4.383 und mit 2.500 Bewohnerinnen und Bewohner. In diesem möglichen Fall würde das erste Jahr mit Kosten in Höhe von 60.348 Euro für Aufwandsentschädigungen und Sachkosten zu Buche schlagen.

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