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Aktuelles

Sie interessieren sich für den Bundesfreiwilligendienst bei der Stadt Sangerhausen

für den Zeitraum 01.03.2020 – 28.02.2021 und 01.05.2020 – 30.04.2021?

In absehbarer Zeit können wieder neue Bundesfreiwillige für die Einsatzstellen der Stadt Sangerhausen angemeldet werden. Der Bundesfreiwilligendienst wird als überwiegend praktische Hilfstätigkeit in städtischen Einrichtungen geleistet. Der Einsatz im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes erfolgt für jeweils 12 Monate.

 

Folgende Einsatzstellen sind möglich:

  • Kindertagesstätten und Horteinrichtungen
  • Grundschulen
  • Tierheim
  • Stadtarchiv
  • Feuerwehr
  • Sportstätten
  • Bauhof
  •  

Welche Voraussetzungen muss ein Bewerber erfüllen?

Bewerber sollten

  • über 27 Jahre alt sein.
  • Rentner oder ALG II - Empfänger sein bzw. keine Leistungen erhalten.
  •  

Der letzte Einsatz im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes muss 5 Jahre zurückliegen.

Ihre schriftliche Bewerbung sollte mindestens folgende Daten enthalten:

 

  • kurzes Anschreiben
  • Lebenslauf
  • Name
  • Anschrift
  • Telefonnummer
  • Geburtsdatum
  • Angaben zu Ihrer persönlichen Einkommenssituation (z.B. ALG II - Empfänger, Rentner etc.)
  • Einsatzstellenwunsch

Die Bewerbungen sind bis spätestens 30. November 2019 zu richten an:

Stadtverwaltung Sangerhausen

Bundesfreiwilligendienst

Markt 7a

06526 Sangerhausen

 

Gern können Sie Ihre Unterlagen auch persönlich im Zimmer 121 abgeben oder per mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. senden.

Mit der Übersendung der Bewerbungsunterlagen stimmen Sie der Erhebung und Verarbeitung Ihrer personen-bezogenen Daten im Zusammenhang mit diesem Personalauswahlverfahren zu. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den datenschutzrechtlichen Informationen auf unserer Homepage http://www.sangerhausen.de/datenschutz. Wir bitten um Beachtung, dass Bewerbungsunterlagen nur unter Beilage eines frankierten Rückumschlages zurückgesandt werden.

Vorstellungskosten werden von der Stadt Sangerhausen nicht erstattet.

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