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Aktuelles

Information der Wohngeldstelle der Stadt Sangerhausen

Wohngeldstärkungsgesetz 2020  

Das Wohngeld hat sich zum 01.01.2020 durch das Wohngeldstärkungsgesetz geändert. Es wurde an die allgemeinen Mieten- und Einkommensentwicklung angepasst. Es wird als Mietzuschuss (für Mietwohnungen oder Heimbewohner/innen) oder als Lastenzuschuss (für selbstgenutztes Eigentum) gewährt.

Mit dieser Wohngelderhöhung wird einkommensschwachen Haushalten geholfen, ihre Wohnkosten selbst zu tragen. Anspruch auf Wohngeld haben die Personen, die keine Transferleistungen, wie z. B. Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, erhalten. Die Bewilligung des Wohngeldes erfolgt immer zum 1. des Monats in dem der Wohngeldantrag eingegangen ist. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Sangerhausen haben die Möglichkeit einen Antrag auf Wohngeld bei der Wohngeldbehörde der Stadt Sangerhausen am Markt 7a in 06526 Sangerhausen zu stellen. Die Kolleginnen beraten Sie gern. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat.

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