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Aktuelles

Noch einmal kurz zusammengefasst...

Mit der zweiten Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus hat das Land Sachsen-Anhalt mit Datum vom 24. März 2020 bisherige Informationen ergänzt. Demnach bleiben alle Kindertagesstätte und Grundschulen bis vorerst 19. April 2020 geschlossen. Eine Notbetreuung für Kinder wird unter bestimmten Voraussetzungen in den jeweiligen städtischen Einrichtungen gewährleistet sein. 

Die Anträge dazu finden Sie online unter Sangerhausen.de,  "Aktuelles".  
Alle städtischen Einrichtungen, wie die Stadtbibliothek, das Spengler-Museum, das Spenglerhaus, alle Turnhallen, alle Dorfgemeinschaftshäuser, Feuerwehrgerätehäuser, die Trauerhallen der Sangerhäuser Ortschaften und die beiden Rathäuser Markt 7a und Markt 1 sowie der Bauhof Am Angespann bleiben ebenfalls bis zum 19. April für den Besucherverkehr geschlossen. Die Stadtbibliothek hat für alle Bücher und andere ausgeliehene Medien das Ausleihdatum automatisch vorerst bis zum 25. Mai verlängert.
Weiterhin gilt, dass alle öffentlichen und nicht öffentlichen Veranstaltungen bis einschließlich 19. April abgesagt sind.  
Bei Hochzeiten dürfen neben den Eheschließenden und dem Standesbeamten lediglich die Trauzeugen, die Eltern und die Kinder des Brautpaares teilnehmen. Dringend eingehalten werden muss:
Zwischen den Teilnehmenden wird ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten.Die anwesenden Personen werden in einer Anwesenheitsliste erfasst, die mindestens die folgenden Angaben enthalten muss: Vor- und Familienname, vollständige Anschrift und Telefonnummer; die Anwesenheitsliste ist vom Veranstalter oder der Veranstalterin für die Dauer von vier Wochen nach Ende der Veranstaltung aufzubewahren. Personen mit erkennbaren Symptomen einer COVID-19 Erkrankung oder jeglichen Erkältungssymptomen sind auszuschließen. Abfrage der Teilnehmenden, ob diese innerhalb der letzten 14 Tage aus dem Ausland zurückgekehrt sind oder ob sie in Kontakt zu Rückkehrern standen oder Kontakt zu infizierten Personen hatten; diese Personen sind auszuschließen, soweit sie eine der Fragen mit ja beantworten.

 

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