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Aktuelles

Das Land verlängert die Maßnahmen zur vorübergehenden Kontaktbeschränkung bis zum 19. April und beschließt Bußgeldkatalog

Verstöße gegen die 3. Corona-Eindämmungsverordnung können mit Bußgeldern oder mit Geldstrafen und Haft mit bis zu 2 Jahren geahndet werden.

 

Bisher verhalten sich die Sangerhäuser/innen überwiegend vorbildlich, so Oberbürgermeister Sven Strauß. "Wir setzen weiter auf die Vernunft und Überzeugungsarbeit. Selbst wenn die Maßnahmen von einigen inzwischen angezweifelt werden, so sind sie doch unsere beste Möglichkeit die Ausbreitung dieses Virus so zu verlangsamen, dass unser Gesundheitssystem nicht überfordert wird. Daher werden Landkreis und Stadt - gemeinsam mit der Polizei -weiter das Einhalten der Regelungen kontrollieren. Empfindliche Strafen sind möglich!"


Hier einige Beispiele bei "fahrlässiger und erstmaliger Begehungsweise":
- Reisen aus touristischem Anlass in das Gebiet des Landes Sachsen-Anhalt: pro Person 400,- EUR
- Betreten von Spiel-, Bolzplätzen oder öffentlich zugänglichen Sportanlagen: pro Person 100,- EUR
- Feiern, Grillen oder Picknicken im Öffentlichen Raum für jeden Beteiligten: 250,- EUR


Hier geht es zur gesamten Verordnung einschließlich Bußgeldkatalog.
https://www.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Sonstige_Webprojekte/Corona-Portal/Dokumente/3._Verordnung.pdf

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