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Aktuelles

Aussetzung der Elternbeiträge auch im Mai

In Absprache mit dem Hauptausschuss des Stadtrates wurde in Anbetracht der noch aktuellen Einschränkungen in der Kinderbetreuung durch den Oberbürgermeister Sven Strauß festgelegt, dass auch der für den 13. Mai 2020 vorgesehene Lastschrifteinzug für die Elternbeiträge des Monats Mai 2020 zunächst ausgesetzt wird.

Eltern die ihren Beitrag durch Überweisung oder Dauerauftrag entrichten werden gebeten, eigenständig keine Zahlung vorzunehmen. Eine spätere Erstattung ist nur auf schriftlichen Antrag mit Angabe der Bankverbindung und ggf. mit erheblichen Zeitverzug möglich. 

Vor dem Hintergrund der Notbetreuung in den Kindereinrichtungen (Krippe, Kindergarten und Schulhort) wurde durch den Oberbürgermeister bereits die Eilentscheidung getroffen, die Erhebung der Elternbeiträge, unabhängig von der Inanspruchnahme, für den Monat April 2020 auszusetzen. Zwischenzeitlich steht fest, dass das entstandene Defizit für den Monat April durch das Land Sachsen-Anhalt erstattet wird. 

Am 14. Mai wird der Stadtrat in seiner Sitzung darüber befinden, auf die Erhebung der Elternbeiträge für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen auch für den Monat Mai 2020, endgültig zu verzichten.  

Den freien Trägern wird empfohlen, für ihre Einrichtungen in der Stadt Sangerhausen diese Regelung zu übernehmen. Die Übernahme des Defizits wird durch die Stadt Sangerhausen zugesichert, soweit nicht andere Stellen, insbesondere das Land Sachsen-Anhalt, diese Kosten erneut tragen. 

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