Antrag zur Nutzung von Sportstätten
Seit Montag, dem 04.Mai hat das Land Sachsen-Anhalt die Corona-Beschränkungen weiter gelockert. Grundsätzlich ist das Sporttreiben auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen und Schwimmbädern weiterhin verboten. Eine Vereinsnutzung von Sportstätten der Stadt Sangerhausen unter freiem Himmel ist allerdings mit einer zu beantragenden Ausnahmegenehmigung wieder möglich. Bedingung ist dabei die Zustimmung der Stadtverwaltung Sangerhausen sowie die Einhaltung der Regelungen nach § 8 der 5. SarS-Cov-2-EindV LSA.
Mit dem unten verlinkten Formular, welches Sie bitte ausgefüllt an die Stadt Sangerhausen, Fachdienst Soziales & Sport, PF 101324, 06513 Sangerhausen oder per Email an
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