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Aktuelles

Landkreis Mansfeld-Südharz räumt Gaststätten eine Öffnung bereits am 18. Mai 2020 ein

Der Landkreis Mansfeld-Südharz erarbeitet derzeit die Voraussetzungen für die Wiedereröffnung der Gaststätten.

Gaststättenbetreiber müssen für eine Öffnung ihrer Lokalität ab dem 22. Mai 2020 lediglich die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit anzeigen. Die Behörden werden die Einhaltung dieser Konzepte stichprobenartig prüfen. Für die Aufnahme des Gaststättenbetriebes bereits am 18. Mai 2020 liegen die Hürden wesentlich höher, denn dies ist nur nach einer Einzelfallprüfung durch den Landkreis zulässig.

Dafür ist durch den Gaststättenbetreiber ein Konzept zu erarbeiten, welches dem Antrag beigefügt werden muss.
So muss der Betreiber einer Speisegaststätte - entsprechend den Vorgaben der  Verordnungen über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt - einen sieben Punkte umfassenden Voraussetzungskatalog (Einhaltung Abstandsregeln, Hygienekonzept, Hinterlegung der Kontaktdaten der Gäste, Mundschutzpflicht für das Personal, u.a.)  erfüllen, um die Wiedereröffnung genehmigt zu bekommen.

Gaststättenbetreiber, die Gäste bereits im Zeitraum vom 18. Mai bis 21. Mai 2020 bewirten wollen, finden den Antrag auf Genehmigung des Betriebes hier in digitaler Form.

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