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Aktuelles

Auslegung Entwurf Bebauungsplan Nr. 10 "Gewerbegebiet MIFA"

Der Stadtrat der Stadt Sangerhausen beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der MIFA in Sangerhausen.
 

Geltungsbereich B-Plan 10Gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten.

Der Planentwurf einschließlich der Begründung wird für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.

Gleichzeitig werden gemäß § 4 (1) BauGB die Behörden und Träger öffentlicher Belange, die durch die Planung berührt werden, beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.

Der Entwurf mit Begründung liegt vom 24.02.2014 bis 28.03.2014


bei der Stadtverwaltung Sangerhausen, Fachbereich Stadtentwicklung und Bauen, Fachdienst Stadtplanung, Zimmer 212 in 06526 Sangerhausen, Markt 7a während folgender

Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Montag von
Dienstag von
Mittwoch von
Donnerstag von
Freitag von

9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15.30 Uhr
9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15.30 Uhr
9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15.30 Uhr
9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Anlagen:

Anschreiben zur Öffentlichen Bekanntmachung

Vorentwurf B-Plan 10

Begründung Vorentwurf

Lärm Überarbeitung 2014

Fachbeitrag Umwelt

Plan 1 Bestand 04.11.13

Plan 2 Planung Bestand

Pflanzliste 1 - 06.11.13

Pflanzenliste 2 - 06.11.13

Endbericht MIFA BioCart

 



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