Aktuelles

Bericht des Oberbürgermeisters zur 28.Stadtratssitzung am 18.05.2017

                                                                                                     

Sachstand Schließung NP-Markt im Wohngebiet „Am Rosarium“

Wie Sie wissen habe ich gegen die geplante Schließung des NP-Marktes im Wohngebiet „Am Rosarium“ mit Schreiben vom 06.04.2017 mein Unverständnis gegenüber dem Vorstand der EDEKA geäußert. Inzwischen sind auch durch die Wohnungsunternehmen Unterschriften an den Vorstand weiter geleitet worden.

Der Vorstand hat in einem Schreiben an mich nochmals um Verständnis gebeten, da die sinkenden Umsätze in Kombination mit steigenden Verlusten die getroffene Schließungsentscheidung unumgänglich machten. Allein in den zwei Jahren vor Eröffnung des neuen Edeka-Marktes seinen sei ein Umsatzrückgang von 10 % zu verzeichnen gewesen. Der neue Markt sei nicht Schuld an dieser Situation.Die Bewertung dieser Aussage überlasse ich der politischen Öffentlichkeit.Uns wurde nochmals ein Gespräch mit den Standortexperten angeboten. Ich habe die SMG in einem Gespräch mit dem „Gesicht der EDEKA“ in Sangerhausen gebeten, dieses Gespräch vorzubereiten. Parallel bemühen sich auch zwei Stadträte um eine Ersatzlösung. Ob diese Bemühungen erfolgversprechend sind, kann momentan noch nicht gesagt werden. Ich werde Sie weiter informieren. Wie es für mich momentan aussieht, wird der NP-Markt wohl wie geplant geschlossen. 

Hort Wippra

Wie Sie der Presse entnehmen konnten, hat der Stadtrat der Stadt Mansfeld beschlossen, seine Trägerschaft für den Hort in Wippra zum 31.12.2017 aufzugeben. Einige Ausführungen zum Hintergrund: Der Hort in Wippra wird seit jeher von der Stadt Mansfeld bzw. den Rechtsvorgängern betrieben. Auch im Rahmen der Vereinbarungen zur Eingemeindung von Wippra nach Sangerhausen bestand die Stadt Mansfeld weiter auf dieser Trägerschaft, obwohl die Stadt Sangerhausen zum damaligen Zeitpunkt eine Änderung zur Trägerschaft der Stadt Sangerhausen vorgeschlagen hatte. Die Finanzierung der Einrichtung stellte sich zum damaligen Zeitpunkt auch deutlich günstiger dar, als mit dem neuen Kinderförderungsgesetz ab dem Jahr 2013. Rechtlich sprach auch nichts gegen die Betreiberschaft des Hortes durch die Stadt Mansfeld und so wurde die Aufgabe bis heute ordnungsgemäß erfüllt.Seit längerer Zeit befasste sich nun die Stadt Mansfeld mit dem Gedanken, diese Trägerschaft aufzugeben. Eine Einrichtung auf dem Gebiet der Stadt Sangerhausen zu betreiben sei nicht Aufgabe der Stadt Mansfeld.Sangerhausen hat sich bisher nicht gezwungen gesehen, diese Aufgabe freiwillig zu übernehmen. Die Betreuung war gesichert, das finanzielle Defizit und Risiko bei zurückgehenden Kinderzahlen musste die Stadt Sangerhausen nicht übernehmen.Nunmehr hat die Stadt Mansfeld das Abstoßen der Trägerschaft per Beschluss dingfest gemacht und den örtlichen Jugendhilfeträger, aber auch die Stadt Sangerhausen unter Druck gesetzt, die weitere Betreiberschaft zu organisieren. Das heißt, Mansfeld hat einen Beschluss gefasst ohne dass schon klar ist, wer der weitere Betreiber sein wird. Dies ist rechtlich leider so möglich. Das Jugendamt als Leistungsverpflichtete steht nun in der Verantwortung.Wie geht es nun weiter? Örtlicher Jugendhilfeträger (Jugendamt Landkreis) und Stadt Sangerhausen waren sich sofort nach Verkünden des Mansfelder Beschlusses einig, dass es beim weiteren Betrieb des Hortes keinen Abbruch geben wird. So kommen nun zwei Varianten für den weiteren Betrieb in Betracht. Entweder die Stadt Sangerhausen tritt auf ihrem Gebiet in Wippra als Träger der Einrichtung auf, so wie auch für die dortige Kita oder im Einvernehmen mit dem Jugendamt wird ein freier Träger für die Einrichtung gesucht. Nach erster Einschätzung des Jugendamtes könnte es durchaus Interessenlagen geben.Wir haben uns als Stadt Sangerhausen erbeten, eine mögliche eigene Trägerschaft zu prüfen. Das Prüfverfahren läuft derzeit in der Verwaltung und wird Ihnen in einer Ratsvorlage im Juni vorgestellt.

 Stark V – Fördermittel für Neugestaltung Ernst-Thälmann-Str. in Sangerhausen

Die Stadt hat am 28.04.2017 durch den Finanzminister des Landes den Fördermittelbescheid zur Umsetzung der Maßnahme erhalten.

Die Förderung erfolgt im Programm Stark V nach den Schwerpunkten Infrastruktur und Städtebau für finanzschwache Kommunen, wonach die notwendigen Finanzmittel zu 90% vom Bund und 10% vom Land über die Investitionsbank bereitgestellt werden. Eigenanteile der Stadt sind zu Realisierung der Maßnahme nicht erforderlich.

Da der Stadt zur Umsetzung der Maßnahme keine Kosten entstehen, die Ausbaustrecke lediglich ein Teilstück der betroffenen Verkehrsanlage ist und auch weitere Ausbauabschnitte hinsichtlich einer Realisierung mittelfristig nicht bestimmt werden können, kommt für die Anlieger der Ernst-Thälmann-Str. die Straßenausbaubeitragssatzung nicht zur Anwendung.

Die Zuwendung weist einen Betrag von gesamt: 1.019.094,58 Euro aus.

Für diesen Betrag wird im Abschnitt zwischen der Bahnhofstraße und dem Brückenbauwerk an der Polizei die Neuordnung des Verkehrsraumes geplant. Dabei müssen die Verkehrsarten PKW / LKW / ÖPNV / Radverkehr / ruhender Verkehr und die Gehwegbereiche einschließlich Straßenraumbegrünung und der vorhandene Baumbestand berücksichtigt werden.

Die Verwaltung ist derzeitig mit der Beauftragung der erforderlichen Planungsleistungen befasst.

Nach Umsetzung der Planung und auch Abstimmung mit den Versorgungsträgern ist beabsichtigt die Bauleistungen noch in diesem Jahr zu beauftragen. Eine Realisierung wird dann in 2018 erfolgen.

 Sportplatz Grundschule Großleinungen

Derzeit wird die Schulsportanlage der Grundschule Großleinungen durch städtische Bauhofmitarbeiter saniert. Verschiedene Versuche, die Schulsportanlage mit möglichst geringem Einsatz finanzieller Mittel herzurichten und dabei möglichst auch noch Leistungen Dritter einzuwerben, schlugen fehl. Auch ein gut gemeinter Ansatz eines Großleinunger Vereins zur Leistungsunterstützung gelang letztlich nicht.

So sind wir und natürlich die gesamte Schule nun froh, dass der Bauhof trotz knapper Leistungsressourcen und eines nun auch noch defekten Baggers mit viel Fleiß und Manpower die Anlagen der Weitsprunggrube und 60-Meter-Sprintbahn herrichtet und somit die Notwendigkeiten für den Sportunterricht sichert. 

Liquidität der Stadt Sangerhausen

Die Inanspruchnahme des Liquiditätskredites beläuft sich mit Stand des 15.05.2017 bei annähernd 24.000.000,00 €. Im Monat Mai sind Einzahlungen in Höhe von 1.675.000,00 € in Ergebnis Veranlagung von Gewerbesteuer sowie Grundsteuer A und B zu erwarten. Bereits zum Ende April erhielt die Stadt Einzahlungen zum Gemeindeanteil an der Einkommens- und Umsatzsteuer in Höhe von 1.900.000,00 €, wodurch sich die Liquidität der Stadt verbessert hatte. In Umsetzung der Liquiditätsplanung wird die Inanspruchnahme zum Ende des Monats Mai bei 25.400.000,00 € liegen. Im Monat Mai ist auch die zweite Rate der Investitionspauschale eingegangen. Sie beträgt 277.500,00 €. Mit dem Ablauf der 20. KW wird die letzte Rate der Kreisumlage 2016 ausgekehrt in Höhe von 899.000,00 €. Die Zahlung zu diesem Termin entspricht dem von uns gestellten Stundungsantrag und den darin enthaltenen Zahlungsplan für die Begleichung der Fehlbeträge aus 2016. Der Zahlungsplan der Stadt wurde zwischenzeitlich vom Landkreis Mansfeld-Südharz vollumfänglich genehmigt.

Der Landkreis hat uns in der 19. KW mitgeteilt, dass die von der Stadt eingelegten Widersprüche gegen die Bescheide des Landkreises zur Nichtannahme der Liquiditätshilfe (Dezember 2016) sowie zur Beanstandung des Haushaltes (März 2017) zur abschließenden Bearbeitung dem Landesverwaltungsamt übergeben wurden.