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Wenn das andere Ende der Leine nicht hören will... 

In der Stadt Sangerhausen leben knapp 2000 Hunde, um genauer zu sein 1971. Sie sind groß, klein, Rassehunde oder auch die so genannten Promenadenmischungen und sie haben eins gemeinsam, sie müssen eben auch große und kleine "Geschäfte" machen.

Wir sind für eine saubere Stadt - so antworten die meisten Hundebesitzer, wenn sie auf das Problem Hundehaufen auf Fußwegen, Grünanlagen oder sogar auf Spielplätzen angesprochen werden. Und doch, die Realität sieht oft anders aus. Gerade in den Straßen der Altstadt sind sie vermehrt zu finden, die lästigen, stinkenden Hundehaufen und, sie scheinen sich über Nacht zu vermehren. Viele der Hundebesitzer, natürlich nicht alle, halten es nicht für nötig, die Überbleibsel, die der vierbeinige Liebling zurücklässt, wie vorgeschrieben aufzusammeln.  

Das Ordnungsamt der Stadt Sangerhausen möchte noch einmal die betroffenen Hundehaltern daran erinnern, dass die Beseitigung von hinterlassenem Hundekot im öffentlichen Verkehrsraum in der Pflicht der Hundehalter bzw. der mit der Führung oder Pflege beauftragten Personen, liegt, denn die sind auch zur Säuberung und zur sofortigen Beseitigung von Hundhaufen verpflichtet.  

Sanktionen bei Verstößen erfolgen über das Straßengesetz des Land Sachsen-Anhalt. Eine Geldbuße von mindestens 100 Euro gegen solche Verunreinigungen können erhoben werden, wenn das andere Ende der Leine nicht hören will. Muss es denn wirklich soweit kommen???