Aktuelles

Bericht des Oberbürgermeisters zur 29.Stadtratssitzung am 22.06.2017

Aktueller Sachstand LEADER-Fördermaßnahmen 2017 für die Ortsteile

Zur Unterstützung von kleinen investiven Maßnahmen in den Ortsteilen wurden im Haushalt 2017 100.000,- € als Eigenmittel für eine mögliche Co-Finanzierung für beantragte Förderung aus dem LEADER Programm, aus dem Zukunftsfonds des Landkreises und aus dem Förderprogramm Demografie eingestellt. Es wurden Fördermittel aus allen drei Programmen für folgende Maßnahmen beantragt:

  • Erneuerung der Flutlichtanlage auf den Sportplatz Oberröblingen
  • Erneuerung der Flutlichtanlage, Reinigung des Kunstrasens und Erneuerung der Turnhallenbeleuchtung für die Sportanlage Riestedt
  • Errichtung eines Kinderspielplatzes in Obersdorf
  • Errichtung eines Kinderspielplatzes in Großleinungen
  • Sanierung der technischen Anlagen im Schwimmbad Wolfsberg
  • Dachsanierung des Sozialgebäudes im Schwimmbad Wippra
  • Entwicklung der Dorfgemeinschaftshäuser Horla, Rotha, Wolfsberg und Breitenbach zu Multiplen Häusern und noch einige andere Maßnahmen mehr.

Mit der Stellungnahme der Kommunalaufsicht des Landkreises Mansfeld-Südharz zu unserem Haushalt wurde explizit darauf hingewiesen, dass diese Maßnahmen, weil keine Pflichtaufgaben, nicht finanziert werden dürfen. Diese Aussage hatte zur Folge, dass uns die für alle Anträge notwendige Stellungnahme der Kommunalaufsicht, die jeweils die Finanzierbarkeit dieser Maßnahmen über den Haushalt bestätigt, versagt wurde.

Das heißt, dass keine der Maßnahmen bei der die Eigenmittel über den städtischen Haushalt kommen sollten im Haushaltsjahr 2017 realisiert werden kann. Die einzigen Maßnahmen, bei denen noch eine Chance der Realisierbarkeit besteht, sind die Erneuerung der Flutlichtanlage am Sportplatz Oberröblingen und die Errichtung eines Kinderspielplatzes in Großleinungen. Hier kommt der Eigenanteil jeweils von den Vereinen und hoffentlich die Förderung über den Zukunftsfonds des Landkreises.

Der Landkreis entscheidet am 26.06.2017.

Sanierung des Wippertalbades in Wippra (Historie des Bades)

In der Stadtratssitzung vom 29.01.2015 wurde die Übertragung der Betriebsführung unserer Ortschaftsbäder, so auch das Wippertalbad, auf ortsansässige Vereine beschlossen. Mit viel Engagement widmeten sich die Vereine neben den Fragen des Badbetriebes natürlich auch der grundsätzlichen Thematik der notwendigen Vereinsstrukturen, was letztlich in Wippra dazu führte, dass der Tourismusverein Wippra / Harz e.V. als Badbetreiber auftritt.

Im Erholungsort Wippra stand von Anfang an die Frage der möglichst raschen Sanierung des völlig maroden Schwimmbeckens. In unzähligen Stunden der Vorbereitung und Umsetzung dieser Sanierungsarbeiten gelang es nunmehr unter Regie von Frau Rauhut das Becken zu sanieren. Viele Partner wären dabei aufzuzählen, ohne die diese Sanierungsschritte unmöglich gewesen wären. Dabei hat die Stadt Sangerhausen sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten aktiv eingebracht und sowohl durch Stützung des erforderlichen Eigenanteils als auch mit unkomplizierter Bauhofhilfe das Vorhaben unterstützt.

Somit kann man an diesem Beispiel sehr gut verdeutlichen, dass ein gemeinsames Engagieren unter Einbeziehung der Stadt Sangerhausen erfolgreiches Handeln beim Umsetzen öffentlicher Aufgaben möglich macht.

Am 16.07.2017 wird in Wippra nun die offizielle Eröffnungsfeier für das Bad stattfinden, bei der es auch gilt, allen Helfern und Akteuren nochmals besonderen Dank auszusprechen.

Liquidität der Stadt Sangerhausen

Die Inanspruchnahme des Liquiditätskredites beläuft sich mit Stand des Kontoauszuges vom 19.06.2017 auf 23,81 Mio. €. Unter Berücksichtigung der für den Monat Juni 2017 vorgesehenen Einzahlungen und Auszahlungen wird der Monat Juni 2017 voraussichtlich mit einer Inanspruchnahme von 26,1 Mio. € abschließen. Der Stand der Genehmigung des Liquiditätskredites liegt nach wie vor bei 27,75 Mio. €. Unter Bezugnahme auf den genehmigten Stundungsantrag der Stadt Sangerhausen wurde im Mai 2017 die letzte Rate Kreisumlage aus dem Jahr 2016 beglichen. Am 20. des Monats, also vorgestern, wurde die erste Rate für das Jahr 2017 ausgekehrt. Auch wenn der Monat Juni 2017 voraussichtlich mit 26,1 Mio. € abschließen wird, kann eine zusätzliche Rate an den Landkreis Mansfeld-Südharz nicht finanziert werden. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass die Fortschreibung der Liquiditätsplanung aufzeigt, dass der Monat Juli 2017 dann mit einer Inanspruchnahme von 27,05 Mio. € abschließen wird, da im nächsten Monat planmäßig keine Zuweisung vom Land Sachsen-Anhalt oder sonstige allgemeine Zuweisungen zu erwarten sind.

Bezüglich des Verwaltungsverfahrens zum Haushalt 2017 bleibt zu bemerken, dass die Stadt gegen die Beanstandung des Haushaltes Widerspruch eingelegt hatte. Der Landkreis hat diesen nach Prüfung zuständigkeitshalber an das Landesverwaltungsamt zur weiteren Bearbeitung abgegeben. Eine Entscheidung über unseren Widerspruch ist noch nicht in Sicht. Gleichwohl ist die Verwaltung momentan dabei, den Haushalt für das Haushaltsjahr 2018 vorzubereiten. Die Auswertung der Anmeldungen in der entsprechenden Datenbank wird noch einige Zeit in Anspruch nehmen.

Die weitere Entwicklung der Freizeitflächen an der Walkmühle

Wie Ihnen bereits bekannt ist und auch vom Bauausschuss bereits in Augenschein genommen wurde, hat sich das Gelände an der Walkmühle um das frühere Tiergehege herum durch eine längerfristige Arbeitsförderungsmaßnahme sehr gut entwickelt. Die Freizeitanlagen befinden sich dank der regelmäßigen Pflege und guter gestalterischer Ideen in einem regelmäßig gepflegten Zustand. Jedoch gibt es in den angrenzenden Bereichen 2 wichtige Fragen zu klären.

  1. Wie gehen wir weiter mit der ehemaligen Bühne an der Walkmühle um?
  2. Was können wir mit dem gesperrten Spielplatz an der Walkmühle weiter tun?

Die ehemalige Bühne an der Walkmühle und deren Umfeld befinden sich in einem ungeklärten Zustand, den wir mit Hilfe der dortigen Arbeitsbeschaffungsmaßnahme zeitnah bessern könnten. So empfehle ich hier eine Bewilligung des Jobcenters so einzuholen, dass die dortige Arbeitsförderungsmaßnahme die Bühne und Traversen rückbauen und renaturieren kann.

Jederzeit ist es uns bei bestehenden Bedarf auch in diesem Bereich möglich, die flexible Bühne der Stadt Sangerhausen zum Einsatz zu bringen. Da die Maßnahme der Arbeitsförderung im November des kommenden Jahres auslaufen wird, sollten wir die Chance zur Renaturierung dieser Fläche ohne größeren finanziellen Aufwand nutzen.

Der Spielplatz an der Walkmühle ist seit längerer Zeit wegen erheblichen Mängeln durch Bauzaun gesperrt. Die doch mittlerweile zahlreichen Besucher der Freizeitanlage hinterfragen regelmäßig den dortigen Zustand. Eine einfache Reparatur der Spielgeräte ist nicht möglich. Hier kommt nur ein Ersatzneubau in Frage, den die Stadt Sangerhausen finanzieren muss.

Wie oder wann auch immer uns das Beschaffen eines neuen Spielgerätes an dieser Stelle möglich ist, sollten wir jedoch entschieden werden, das nicht mehr reparable Spielgerät an dieser Stelle unter Mithilfe der dortigen Arbeitsförderungsmaßnahme zurückzubauen. So könnte zumindest die dort befindliche Kiesfläche nutzbar gemacht werden und ein ansehnlicher Zustand der Fläche hergestellt werden.

In den Ausschüssen sollte eine entsprechende Entscheidung zur weiteren Verfahrensweise diskutiert und vorbereitet werden.

Schwimmhalle Sangerhausen

Ein Großprojekt der Stadtentwicklung geht dem Ende entgegen. Leider verspätet, die Gründe sind Ihnen bekannt, wird zum 01.07.2017 die SaWanne, also unsere Schwimmhalle neu eröffnet. Ich will dieser Eröffnung heute nicht vorgreifen sondern nur ihr Interesse wecken. Die Mitglieder des Rates und des Aufsichtsrates, die bereits eine Besichtigung gemacht haben, werden die großen Veränderungen gesehen haben. Damit kann ab dem neuen Schuljahr auch wieder das Schulschwimmen durchgeführt werden, weshalb ja die Sanierung der Schwimmhalle als pflichtige Aufgabe der Stadtentwicklung darstellbar war. Ich freue mich, dass es endlich geschafft ist.

Zu den Vollsperrungen der Landesstraßen in unserem Verwaltungsbereich

Vollsperrungen von Straßen bedeuten immer eine Belastung für die Bevölkerung. Umwege haben einen erhöhten Zeit- und Kostenaufwand zur Folge. Für Rettungswege sind zeitliche Vorgaben einzuhalten.

Die derzeitig guten Witterungsverhältnisse werden auch zur Schadstellenbeseitigung auf den Landesstraßen genutzt. Dazu werden durch den Landkreis als zuständige Behörde Straßen voll gesperrt. Aktuell wird es zur Gesamtsperrung der L 232 zwischen Wolfsberg und Abzweig K 2305 vom 29.06.2017 bis 04.07.2017 kommen. Die Stadtverwaltung Sangerhausen hat dieser Sperrung nicht zugestimmt und eine Empfehlung durch Durchführung der Arbeiten in halbseitiger Sperrung gegeben, um eine Belastung der Bevölkerung so gering wie möglich zu halten.

In der Ortschaft Wippra erfolgen schon seit längerer Zeit Kanalbauarbeiten, hier werden Entwässerungskanäle neu gebaut. Ab dem 26.06.2017 bis voraussichtlich 09.08.2017 wird die L 230 im Bereich der Bottchenbachstraße voll gesperrt. Eine Umleitung wird über Friesdorf auf die B 242 eingerichtet. Die Stadtverwaltung hat dieser Vollsperrung nicht zugestimmt, auf Grund der zu hohen Belastung der Bevölkerung durch zu lange Umwege und aus brandschutzrechtlichen Belangen.

Zur bestehenden Vollsperrung der L 231 in Richtung Wettelrode vom Abzweig Lengefeld zum Bau der Verbindungsleitung Wettelrode –Sangerhausen durch die Wasserwerke Südharz bis voraussichtlich 08.07.2017 gab es ebenfalls von der Stadtverwaltung Sangerhausen keine Zustimmung zur Vollsperrung. Hier musste zur Einhaltung der Fahrzeiten zur Schülerbeförderung der Verbindungsweg Pfaffenberg in der Ortschaft Lengefeld für den Schüler- und Linienverkehr freigegeben werden. Die offizielle Umleitung über Großleinungen und Morungen würde zu rechtlichen Problemen bei der Schülerbeförderung führen. Unumstritten ist die Tatsache, dass durch Ortskundige vorhandene Gemeindestraße als kurze Wegstrecken genutzt werden und damit eine höhere Frequentierung auf unseren Straßen zu verzeichnen ist.

Bei der Anhörung zur den geplanten Vollsperrungen wurden die betroffenen Ortsbürgermeister gehört.