Der Fachbereich Finanzen– und Personalverwaltung
Für das Jahr 2018 werden für die Stadt Sangerhausen und die Ortsteile Gonna, Grillenberg, Horla, Lengefeld, Morungen, Obersdorf, Rotha, Wettelrode, Breitenbach, Großleinungen, Wolfsberg, Riestedt, Wippra und Oberröblingen keine Grundsteuerbescheide verschickt.
Der zuletzt erlassene Bescheid gilt entsprechend § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz solange weiter, bis er durch einen neuen Bescheid ersetzt wird.Die Grundsteuer wird mit den festgesetzten Vierteljahresbeiträgen des zuletzt erlassenen Grundsteuerbescheides (siehe Zahlungsplan Folgejahre)jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2018 fällig. Für Steuerpflichtige, die von der Möglichkeit des § 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes Gebrauch gemacht haben (Jahreszahler), wird die Grundsteuer 2018 in einem Betrag am 01.07.2018 fällig.Zur Überweisung der Grundsteuern sind folgende Bankdaten zu verwenden:
Sparkasse Mansfeld-Südharz
IBAN: DE84800550080361100000
BIC: NOLADE 21EIL
Beim Verwendungszweck ist das jeweilige Kassenzeichen anzugeben.
Bitte nehmen Sie am Abbuchungsverfahren teil. Sie ersparen sich dadurch Zeit und bei verspäteter Zahlung Mahngebühren und Säumniszuschläge.