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Straßenreinigungssatzung gilt auch für Streusplitt

Knirscht der Splitt auch noch unter Ihren Schuhen? 

Der Winter ist längst Geschichte, aber an vielen Stellen knirscht es noch gewaltig unter den Schuhen: In einigen Straßen der Stadt und den Sangerhäuser Ortsteilen, liegt er immer noch, der Splitt des letzten Winterdienstes. In einer Beratung mit Oberbürgermeister Sven Strauß und allen Ortsbürgermeistern, mit Ausnahme von Rotha, wurde noch einmal darauf verwiesen, dass hier für alle Einwohnerinnen und Einwohner die "Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Sangerhausen" greift.

Ein großer Teil der 260 Tonnen Streusplitt, der im Zeitraum von Dezember 2017 bis Februar 2018 auf die Straßen gebracht wurden, sind bereits beräumt. An vielen Stellen aber leider nicht. Darin ist klar zu den Reinigungsflächen und Reinigungszeiten geregelt, dass: In den §7 und §8 ist klar geregelt, was, wer, wann reinigen muss. Diese Regelung beinhaltet auch die Beräumung und Entsorgung von Winterdienstmaterial, und mal ehrlich: Über einen rutschfesten "Untergrund" in der kalten Jahreszeit haben wir uns auch gefreut. Also, hier die große Bitte aller Bürgermeister: Ran an den Frühjahrsputz und an die letzten Reste des alten Winters.

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