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Aktuelles

Oberbürgermeister Sven Strauß trifft Eilentscheidung

Der Oberbürgermeister (OB) der Stadt Sangerhausen Sven Strauß hat, im Einvernehmen mit dem Stadtrat, am 23. März 2020 folgende Eilentscheidung getroffen:Die Erhebung der Elternbeiträge für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen (Krippe. Kindergarten und Schulhort) in der Stadt Sangerhausen wird, unabhängig von der Inanspruchnahme einer Notbetreuung, für zunächst einen Monat ausgesetzt. Über eine Verlängerung dieser Regelung wird entschieden, falls Änderungen am Zeitraum der Schließung der Einrichtungen feststehen. 

Der für den 09. April 2020 vorgesehene Lastschrifteinzug für den Monat April 2020 wird nicht durchgeführt. Eltern die ihren Beitrag durch Überweisung oder Dauerauftrag entrichten sind aufgefordert, eigenständig keine Zahlung vorzunehmen. Eine spätere Erstattung ist nur auf schriftlichen Antrag mit Angabe der Bankverbindung und ggf. mit erheblichen Zeitverzug möglich. Kostenerstattungen durch andere Gemeinden oder den Landkreis sind von dieser Entscheidung nicht betroffen. Den freien Trägern wird empfohlen, für ihre Einrichtungen in der Stadt Sangerhausen diese Regelung zu übernehmen. Die Übernahme des daraus entstehenden Defizits wird durch die Stadt Sangerhausen zugesichert, soweit nicht andere Stellen, insbesondere das Land Sachsen-Anhalt, diese Kosten tragen.  

Begründung: 

In Anbetracht der gegenwärtig umfangreichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, die insbesondere das öffentliche Leben auch in unserer Stadt beeinträchtigen, ist die besondere Unterstützung der Familien mit Kindern angezeigt. Einkommenseinbußen, die sich auch aus der notwendigen Schließung der Kindertagesstätten ergeben, sollen jetzt abgemildert werden, ohne auf eine inhaltlich und zeitlich ungewisse Entscheidung des Landes Sachsen-Anhalt zu warten. 

Im Ergebnis der konsolidierenden Haushaltsführung der letzten zwei Jahre, können im städtischen Haushalt Finanzmittel für notwendige Sofortmaßnahmen aktiviert werden. Die voraussichtlichen Kosten der Aussetzung für einen Monat betragen ca. 70.000 Euro, zuzüglich des Defizits der freien Träger. Die Einbeziehung der freien Träger ist zwingend erforderlich, um gleiche Bedingungen in allen Sangerhäuser Einrichtungen sicherzustellen.  

Die verordnete Schließung umfasst bisher den Zeitraum 16.03. bis 13.04.2020 – somit weniger als einen Monat. Eine Verlängerung und damit die Notwendigkeit einer weiterreichenden Entscheidung kann angesichts der dynamischen Lage nicht ausgeschlossen werden. 

Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und der notwendigen unbürokratischen Lösung bietet es sich ausdrücklich an, auf die Unterscheidung zwischen Eltern, welche die Notbetreuung in Anspruch nehmen, nur an einigen Tagen oder Stunden wahrnehmen oder nicht in Anspruch nehmen können zu verzichten. 

Mit dieser Entscheidung soll die Anerkennung für das umfangreiche Verständnis der Eltern zum Ausdruck gebracht werden. Aber auch den Erzieherinnen, die in dieser schwierigen Situation die Notbetreuung absichern gilt mein ausdrücklicher Dank, so OB Sven Strauß. 

Die Entscheidung ist darüber hinaus mit einer Bitte des Oberbürgermeisters an alle Eltern verbunden: "Neben Ihren wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Krise durch Kontaktvermeidung und der entsprechenden Einflussnahme auf ihre Kinder würde ich mich sehr darüber freuen, wenn Sie bei Wiedereröffnung der Geschäfte und Gaststätten in Sangerhausen die regionalen Gewerbetreibenden unterstützen. Vielleicht können die ersparten Beiträge dazu einen kleinen Beitrag leisten." 

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