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Aktuelles

Vorsichtige Lockerungen bei Eindämmungsmaßnahmen

Das Land Sachsen-Anhalt hat mit Datum vom 16. April 2020 die 4. Verordnung über die Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus erlassen. In der Verordnung ist enthalten, dass die strengen Kontaktbeschränkungen unverändert bis vorerst 3. Mai gelten. Das heißt, dass alle Menschen nach wie vor ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern einzuhalten haben und dass sich in der Öffentlichkeit maximal zwei Personen,  von Familien und Haushaltsangehörigen abgesehen, aufhalten dürfen. Verstöße werden nach Bußgeldkatalog geahndet. "Aber, es gibt ab dem 20. April vorsichtige Lockerungen, um ein kleines Stück Normalität zurück zu gewinnen.

So dürfen Geschäfte bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern, Kfz-Händler und Fahrradhändler öffnen", so Oberbürgermeister Sven Strauß. "Ich unterstütze die dringende Empfehlung in den Bereichen des ÖPNV, also beim Benutzen von Bus und Bahn, und beim Einkaufen mit "Alltagsmasken" sich und andere zu schützen."   

Die Schließung der Schulen soll grundsätzlich um zwei Wochen verlängert werden. Eine eventuelle Ausnahme bilden die jeweiligen Abschlussklassen, u. a. in Gymnasien, Sekundarschulen oder Berufsbildenden Schulen. Hier soll der Schulbetrieb unter Einhaltung der hygienischen Bestimmungen ab dem 23. April wieder anlaufen. Die Notbetreuung in den Kindertagesstätten und Horten wird bis auf Weiteres abgesichert. Der Kreis der so genannten systemrelevanten Berufe, die einen Anspruch auf Betreuung haben wurde erweitert. Lesen Sie bitte auch dazu die unten angegebene PDF. Unter Hygieneauflagen sind eventuell ab dem 4. Mai Zoos, Botanische Gärten und Bibliotheken, sowie Friseurbetriebe geöffnet.

Bis auf Weiteres bleiben Restaurants, Bars und Kneipen geschlossen. Großveranstaltungen sind prinzipiell bis zum 31. August untersagt. Versammlungen in Kirchen, Moscheen und Synagogen sowie andere religiöse Feierlichkeiten bleiben verboten. 

Lesen Sie hier die komplette Eindämmungsverordnung.

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