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Aktuelles

Neues Formular für Notbetreueung in den Kitas und Horten

Das Land Sachsen-Anhalt hat mit Datum vom 16. April 2020 die 4. Verordnung über die Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus die Notbetreuung in den Kindertagesstätten und Horten bis auf Weiteres abgesichert. Der Kreis der so genannten systemrelevanten Berufe, die einen Anspruch auf Betreuung haben wurde (s. o.g. Verordnung) erweitert.

 Laden Sie sich das neue Formular runter. Alle Vorherige Bescheinigungen behalten natürlich ihre Gültigkeit! 

- Klicken sie hier: Antrag Betreuung 2.0

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