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Aktuelles

Stadt öffnet morgen ihre 39 Spielplätze

Mit der landesweit erlassenen 5. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt, hat der Landkreis Mansfeld-Südharz mit heutigem Datum eine Allgemeinverfügung erlassen. Demnach gilt für die Stadt, dass für den Zugang zu den insgesamt 39 städtischen Spielplätzen, die am Freitag, 8. Mai wieder öffnen, folgende Regeln:  

  • Die Spielplätze dürfen ausschließlich in der Zeit zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr betreten werden. 
  • Zur Nutzung der Spielplätze sind ausschließlich Kinder bis zu 12 Jahren berechtigt. 
  • Die Nutzung ist in Gruppen von mehr als fünf Kindern untersagt, ausgenommen sind Gruppen von Kindertagesstätten (KITA) in Begleitung mit ihren Erzieherinnen.  
  • Die geltenden Abstandsregelungen von 1,5 Meter sind einzuhalten. Dies gilt nicht für Kinder des eigenen Hausstandes und KITA-Gruppen. 
  • Zwischen mehreren Gruppen ist ein Mindestabstand von 3 Metern sicherzustellen. 
  • Die Benutzung ist Kindern nur in Begleitung einer volljährigen Person (mit eigener oder anvertrauter Personensorgeberechtigung) gestattet. 
  • Die Begleitperson hat eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, dass ein körperlicher Kontakt zwischen den ihr anvertrauten Kindern zu anderen Kindern vermieden wird, die Abstandsregeln eingehalten werden, die ihr anvertrauten Kinder Verhaltensregeln, insbesondere Husten- und Niesetikette beachten und das Spielplatzgelände nicht betreten wird, wenn dadurch die ausgewiesene maximale Personenanzahl überschritten wird. Die Anzahl derer, die sich gleichzeitig auf dem Spielplatz aufhalten dürfen stehen sind deutlich auf Schildern sichtbar, die sich an jedem Spielplatz befinden. 
  • Begleitpersonen und Kinder, welche erkennbare Symptome einer COVID-19-Erkrankung bzw. Erkältungssymptome jeglicher Art aufweisen, ist das Betreten der Spielplätze (Nutzung) untersagt. 
  • Der Kontakt der Begleitperson zu anderen, ihr nicht anvertrauten Kindern, ist nach Möglichkeit einzuschränken.  

"Bei Verstößen gegen vorgenannten Regeln behalte ich mir vor, die Begleitperson und die zugehörigen Kinder vom Spielplatz verweisen zu lassen. Ich hoffe, dass diese Maßnahme nicht angewendet werden muss", so Oberbürgermeister Sven Strauß. 

Allgemeinverfügung des Landkreises

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