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Unternehmen können seit heute Corona-Überbrückungshilfen beantragen:

Kleine und mittelständische Unternehmen in Sachsen-Anhalt können seit heute Zuschüsse zu betrieblichen Fixkosten bis zu einer Höhe von 150.000 Euro über Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt digital beantragen.

Antragsberechtigt sind Unternehmen, die im April und Mai 2020 einen Umsatzrückgang von mindestens 60 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum nachweisen können. Je nach Umsatzeinbruch werden zwischen 40 Prozent und 80 Prozent der Fixkosten erstattet.

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