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Aktuelles

Die Überbrückungshilfe geht in die Verlängerung

Investitionsbank Sachsen-Anhalt informiert:

Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können nun weitere Liquiditätshilfen erhalten. Die gemeinsame bundesweit geltende Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de ist gestartet.

Ab sofort können sich Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer, die für die Unternehmen die Anträge einreichen müssen, auf der Seite registrieren. Nach erfolgter Registrierung können die Anträge online gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt in einem vollständig digitalisierten Verfahren.
Was Sie beachten sollten:
Antragstellung und Abrechnung nur über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer!
Sie haben Fragen zur Überbrückungshilfe? - Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihren Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer.
Sie haben keinen Steuerberater? - Nutzen Sie den Steuerberatersuchservice der Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt.

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