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Aktuelles

Dorfgemeinschaftshäuser eingeschränkt nutzbar

Aushänge informieren vor Ort

Gemäß der Achten SARS-CoV-2 Eindämmungsverordnung vom 27. Oktober 2020, sowie der Allgemeinverfügung des Landkreises Mansfeld-Südharz vom 26. Oktober 2020, sind private Feiern, unabhängig von ihrem Anlass, auf 20 Personen begrenzt.

Was zu beachten ist? Zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ist der Mindestabstand von 1,50 Meter zu anderen Personen einzuhalten. Unter Beachtung der Größe der zu nutzenden Räumlichkeiten in Dorfgemeinschaftshäusern, sind daher private Feiern als auch Veranstaltungen von Vereinen unter der Maßgabe der Einhaltung der hygienischen Maßnahmen bis maximal 20 Personen für die Mehrzweckhalle sowie für den Gastraum maximal 10 Personen zulässig. Zur Nutzung ist eine Vereinbarung zur Überlassung der Räumlichkeiten zu unterzeichnen und natürlich eine Anwesenheitsliste zu führen. Die notwendigen Informationen gibt es per Aushang ab morgen an den jeweiligen Örtlichkeiten.

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