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Aktuelles

Grundsteuerbescheide werden nicht versendet

Für das Jahr 2021 werden für die Stadt Sangerhausen und ihre Ortsteile keine Grundsteuerbescheide verschickt. Der zuletzt erlassene Bescheid gilt entsprechend Grundsteuergesetz solange weiter, bis er durch einen neuen Bescheid ersetzt wird.

Dieser Bescheid wird dann auch wieder verschickt. Die Grundsteuer wird mit den festgesetzten Vierteljahresbeiträgen des zuletzt erlassenen Grundsteuerbescheides jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Bei so genannten Jahreszahlern wird die Grundsteuer 2021 in einem Betrag am 01. Juli abgebucht. Diese Informationen finden Sie per Aushang im Schaukasten Markt 7a.

Die Steuereinnahmen der Stadt Sangerhausen betragen in der Grundsteuer A (Grundstücke) 230 Tausend Euro, Grundsteuer B (baulich genutzter Boden) 1,3 Millionen Euro.  

 

 

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