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Aktuelles

Kurz noch einmal zum Thema Schneeräumen...

Lösen Sie Ihr Platzproblem bitte nicht durch das Abkippen von Schnee in Gewässer, wie z. B. in die Gonna.

Diese Entsorgung gibt es zwar längst nicht mehr, dennoch passiert es in der letzten Zeit immer häufiger. Nach dem Wassergesetz ist es verboten, Schnee in oberirdische Gewässer einzubringen. Denn der durch das Räumen und Abkippen verdichtet Schnee und engt das Gewässerbett ein. Das bildet häufig ein schweres Abflusshindernis. Bei Tauwetter könnten dann anschwellende Bäche das Wasser nicht mehr abführen und würden über die Ufer treten. Und selbst beim langsamen Abschmelzen entziehen demnach die Schneemassen dem Gewässer Wärme, was neben verstärkter Eisbildung zur Gefahr für die im Bach lebende Fauna (insbesondere Fische) werden kann. Zudem enthält der Räumschnee Reste an Streusalz, Abrieb, Öl und Ruß aus dem Straßenverkehr oder Abfälle wie Zigarettenstummel und Kaugummis.

Einen Hinweis noch. Räumen Sie doch bitte die Gelben Säcke, die witterungsbedingt nicht abtransportiert wurden, wieder auf Ihr Grundstück. Mal abgesehen davon, dass sie die Räumaktion behindern, sie sollten nach Möglichkeit nicht bis zur nächsten Abholtour auf Straßen und vor allem Gehwegen verbleiben.  

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