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Aktuelles

Erstattung der Kostenbeiträge für die Kindertagesbetreuung (Februar 2021)

Aufgrund des automatisierten Lastschriftlaufes wurden zum 15.02.2021 die Kita-Gebühren von den Eltern eingezogen, von denen uns eine Einzugsermächtigung vorlag.

Am 12.02.2021, dem Zeitpunkt der Entscheidung der Landesregierung, die derzeitigen Regelungen zur Notbetreuung zunächst bis zum 01.03.2021 zu verlängern, waren die internen Prozesse zur Vorbereitung der Abbuchung bereits abgeschlossen.

Für den Februar 2021 fallen für die Eltern, die die Notbetreuung nicht in Anspruch nehmen bzw. nicht in Anspruch nehmen können, dennoch keine Kostenbeiträge an. Die bereits abgebuchten Beiträge werden zeitnah unaufgefordert durch die Stadt Sangerhausen auf die jeweiligen Konten zurück erstattet. Wir bedauern die Unannehmlichkeiten.

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