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Aktuelles

Ab 1. März: Eingeschränkter Regelbetrieb in Kindertageseinrichtungen

Mit heutigem Erlass des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration, hat das Land den eingeschränkten Regelbetrieb der Kindertageseinrichtungen (Kitas) festgelegt.

Darin heißt es: Am 1. März 2021 wird der Betrieb in den Kitas unter eingeschränkten Bedingungen gemäß der Regelungen der 9. SARS-CoV-2-Einddämmungsverodnung (4) wieder aufgenommen. Der Rechtsanspruch auf Betreuung wird nicht länger durch das Infektionsschutzgesetz eingeschränkt. Die Empfehlungen zu Hygienemaßnahmen sind auf jeden Fall weiterhin zu beachten.
Lesen Sie bitte hier den Erlass:  

Eingeschränkter Regelbetrieb

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