Skip to main content

Aktuelles

Verlängerter Lockdown mit Lockerungen und eingebauter Notbremse

Landkreis Mansfeld-Südharz startet ab dem 8. März mit Regelbetrieb in allen Klassenstufen 

Das Land Sachsen-Anhalt hat bis zum jetzigen Zeitpunkt noch keine neue Verordnung zu Corona-Regeln veröffentlicht. Allerdings hat die Landesregierung am Donnerstag beschlossen, die Festlegungen aus den Bund-Länder-Beratungen zu den Corona-Maßnahmen mitzutragen. Weitere Pläne soll es in der kommenden Woche geben. Formal wird der Lockdown bis zum 28. März verlängert. Trotzdem gibt es Lockerungen, wenn auch mit eingebauter Notbremse.

Unter anderem gilt ab Montag: Im Landkreis Mansfeld-Südharz findet der Schulunterricht wieder im Regelbetrieb für alle Klassenstufen statt. Künftig darf sich ein Haushalt mit einem zweiten Haushalt mit bis zu fünf Personen treffen. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Die Zahl der Haushalte, mit denen eine Familie Kontakt hat, soll noch immer möglichst klein gehalten werden.  

Zudem regelt ab Montag ein Fünf-Stufen-Plan schrittweise Öffnungen für Handel, Sport und Kultur. Auch Kosmetik-, Nagel- und Tattosstudios öffnen. Kunden müssen sich aber vorher anmelden. Das gilt übrigens auch beim Shoppen, das ab Montag unter dem Motto "click and meet" wieder mit Termin möglich ist. Auch Museen, Gedenkstätten und Galerien können wieder für Publikum öffnen. Dafür muss aber vorab ein Ticket gekauft werden. Theater, Kinos und Außengastronomie sind, natürlich unter bestimmten Voraussetzungen ab dem 22. März möglich. 

Der Fünf-Stufen-Plan ist abhängig von Inzidenzen und ihrer Dauer. Die Stufen können jeweils im Abstand von 14 Tagen greifen. Von der zuvor viel diskutierten 35er-Inzidenz ist in dem Beschluss nichts mehr zu lesen. Als Maßgabe wird nun eine Inzidenz von 50 genannt. Möglich sind Öffnungsschritte aber auch bei Inzidenzen zwischen 50 und 100 – dann jedoch mit strengeren Regeln, etwa Voranmeldungen oder Tests.  

Einen kostenlosen Corona-Schnelltest pro Woche soll ab Montag jeder in einem Testzentrum machen lassen können. Das Personal in Schulen und Kinderbetreuung sowie alle Schülerinnen und Schüler sollen mindestens einen kostenlosen Schnelltest pro Präsenzwoche angeboten bekommen.  

Das Impftempo soll erhöht werden. Deswegen werden ab Ende März oder Anfang April auch die Hausärzte mit dem Impfen gegen das Coronavirus beginnen. Der Abstand zwischen erster und zweiter Dosis soll auf das Maximum ausgereizt werden. Bund und Länder haben sich auf eine Notbremse bei einer Inzidenz von 100 oder höher geeinigt. Sachsen-Anhalt geht diese Regelung mit. Steigt in einem Landkreis oder in einer kreisfreien Stadt die Corona-Inzidenz, soll regional reagiert werden. Darauf hat die Landesregierung am Donnerstag hingewiesen. Wenn also in einem Landkreis die Inzidenz den Wert von 100 übersteigt, werden nur dort Lockerungen zurückgenommen. In anderen Landesteilen soll sich dadurch nichts ändern. Generell ausgenommen von Einschränkungen sind die Bereiche, die seit dem 1. März wieder geöffnet sind.  

Neben den Plänen für die nächsten Wochen soll am 22. März bei der geplanten Bund-Länder-Beratungen das weitere Vorgehen besprochen werden.

  • Erstellt am .
  • Geändert am .