Skip to main content

Aktuelles

Sachsen-Anhalt geht weitere Schritte Richtung Öffnung

Mit der 10. Corona-Eindämmungsverordnung setzt die Landesregierung die Verabredungen um, welche die Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidenten der Länder unter der Voraussetzung einer Inzidenz von 50 bis 100 Neuinfizierten je 100.000 Einwohner getroffen hatte. Perspektivisch soll es demnach für die nächsten Wochen bei einem stabilen Infektionsgeschehen einen Vierklang geben aus Impfen, Testen, Kontaktnachvollziehung und Öffnungen. Die Verordnung gilt ab heute bis zum 28. März.

Lesen Sie dazu hier ausführlich: Zehnte VO


 

 

  • Erstellt am .
  • Geändert am .