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Aktuelles

Bericht des Oberbürgermeisters zur 16. Stadtratssitzung am 18. März zu den Themen:

 Liquidität der Stadt Sangerhausen - Winterdienst - Organisation der Impfstation für die Stadt Sangerhausen - Förderung für die Sanierung und Erweiterung des Turnhallenkomplexes an der Grundschule Südwest

Liquidität der Stadt Sangerhausen

Wie bekannt, können wir in diesem Haushaltsjahr über einen Liquiditätskreditrahmen von 19,5 Mio. € verfügen. Mit aktuellem Kontostand weisen wir eine Inanspruchnahme von ca. 15,2 Mio. € aus. Dabei ist aber zu berücksichtigen, dass die Raten Kreisumlage für die Monate Januar und Februar 2021 in einer Gesamthöhe von 1.925.640 € noch nicht an den Landkreis Mansfeld-Südharz überwiesen wurden. Dies ist darauf zurückzuführen, dass weder ein vorläufiger, noch ein endgültiger Festsetzungsbescheid vorliegt.  

Anhand der Auswertungen zur Liquiditätsplanung können wir feststellen, dass die voraus-sichtliche Inanspruchnahme des Liquiditätskredites erheblichen Schwankungen von rund 3,2 Mio. € unterliegt. Im Monat April rechnen wir derzeit mit rund 18,9 Mio. €. In dem Monat erhalten wir die Schlüsselzuweisungen, sowie die Gemeindeanteile für die Einkommens- und Umsatzsteuer vom Land. Der Höchststand der Inanspruchnahme des Liquiditätskredites wird derzeit im Monat Juli mit einer Höhe von rund 22,1 Mio. € ausgewiesen. 

Um die Zahlungsfähigkeit der Stadt aufrecht zu erhalten, habe ich einen Antrag auf Liquiditätshilfe gestellt. Dieser ist nach Prüfung der Kommunalaufsichtsbehörde und des Landesverwaltungsamtes am 24. Februar im Ministerium für Finanzen eingegangen. 

Mit Schreiben vom 22. Februar habe ich weiterhin einen Antrag auf Bedarfszuweisungen für das Haushaltsjahr 2012 gestellt – auch darüber hatten wir im Zusammenhang mit der Haushaltsplanaufstellung und ausführlich in der Fortschreibung zum Haushaltskonsolidierungskonzept informiert. Bis zur Gewährung von Hilfe aus dem Ausgleichsstock oder Liquiditätsverbesserung aus Urteilen zur Kreisumlage gilt die von mir am 28. Januar 2021 verhangene Haushaltssperre.

Winterdienst

Nicht gänzlich unangekündigt setzte in der Nacht vom 6. auf den 7. Februar außergewöhnlich starker und langanhaltender Schneefall ein. Der Bauhof begann bereits um 5 Uhr sonntag-morgens in allen Teilen des Stadtgebietes mit dem Winterdienst. Es waren alle Mitarbeiter in Bereitschaft und alle Fahrzeuge und Maschinen einsatzbereit. 

Wurde man anfangs noch einigermaßen Herr der Lage, zeichnete sich jedoch im weiteren Verlauf, durch den anhaltenden Schneefall, schnell ein aussichtsloser Kampf gegen die Mengen von Schnee ab. Hatte man einen Straßenabschnitt oder Gehweg freigeräumt, so waren diese binnen kürzester Zeit wieder komplett mit einer Schneedecke überzogen. 

Das Aufbringen von auftauenden und abstumpfenden Streumitteln war von Anfang an aussichtslos und wurde somit erst gar nicht durchgeführt. In vielen Straßenabschnitten mussten die Räumarbeiten, welche von den kleinen Winterdienstfahrzeugen durchgeführt werden, bereits am Sonntag abgebrochen werden, da diese die Schneemengen nicht mehr bewältigen konnten und auch die Platzverhältnisse auf den Straßen dies nicht mehr zuließen.   

Am Montag, den 8. Februar kam, nach weiterhin anhaltenden Schneefall, der öffentliche Verkehr in allen Teilen des Landkreises Mansfeld-Südharz weitestgehend zum Erliegen. 

Auch in den Außenstandorten des Bauhofes, Harzpforte und Wippra, kam die eigene Technik an ihre Grenzen. In den Ortsteilen Wolfsberg, Breitenbach, Rotha  und Horla, in denen der Bauhof bereits durch einen beauftragten örtlichen Landwirt im Winterdienst unterstützt wurde, kam bereits am Montag ein großer Teleskoplader des Landwirtes zum Einsatz, um die Schneemassen nicht nur zur Seite zu schieben, sondern konzentriert auf freie Flächen aufzuhäufen. 

Im Bauhofstandort Wippra, welcher für die Ortsteile Wippra, Hayda, Popperode und Grillenberg zuständig ist, ging ab Montag mit eigener Technik fast gar nichts mehr. Hier mussten selbst die Bauhoffahrzeuge von externen Dienstleistern befreit werden. Dies führte dazu, dass die örtliche Feuerwehr, sowie der stellvertretende Ortsbürgermeister ihre Hilfe anboten und den städtischen Bauhof mit ortsansässigen Unternehmen tatkräftig unterstützten. 

Da sich auch im Laufe des Montags keine Besserung der Wetterlage abzeichnete, mussten die weiteren Maßnahmen in Prioritäten aufgeteilt werden. Zunächst galt es die wichtigen Hauptverkehrsstraßen und Sammelstraßen in der Kernstadt und den Ortsteilen einigermaßen befahrbar zu machen. Da hierzu nur die 3 LKW in der Lage waren, wurden diese auch nachts mit Fahrern besetzt und somit rund um die Uhr im Schichtbetrieb im Einsatz gehalten. 

Ab Dienstagnachmittag endete dann der Schneefall, so dass alle weiteren Maßnahmen auch einen sichtbaren Erfolg zeigten. 

In täglichen Lagebesprechungen zwischen den Bauhofmitarbeitern und der Bauhofleitung wurde die Situation in der Kernstadt und den Ortsteilen beurteilt und die weiteren Maßnahmen festgelegt. Die Mitarbeiter des Bauhofes waren täglich zwischen 10 und 12 Stunden im Einsatz, um Straßen und Wege wieder in einen halbwegs befahrbaren Zustand zu bringen. Dort wo dringend die Unterstützung durch Fremdunternehmen notwendig war, wurden diese kurzfristig, wie zum Beispiel in Sangerhausen und Oberröblingen, beauftragt. 

In der Harzpforte hatte man bereits am Mittwochabend die Lage so weit im Griff, dass man die Technik des Unternehmers ab Donnerstag in Riestedt einsetzte, um die ÖPNV-Strecke und weitere wichtige Hauptstraßen von den Schneemassen zu befreien. In Wettelrode wurde vom Ortsbürgermeister und der örtlichen Feuerwehr eine abschließende Räumaktion organisiert. Auch aus den Ortsteilen Morungen und Lengefeld ist bekannt, dass zu den Maßnahmen des Bauhofes noch eigene Räumaktionen von den Einwohnern organisiert und durchgeführt wurden. In Wippra, Hayda und Popperode konnten die Arbeiten ebenfalls am Freitag abgeschlossen werden. 

Organisation der Impfstation für die Stadt Sangerhausen 

Dem Aufruf des Landkreises Mansfeld-Südharz an die Kommunen folgend, wurde die Unter-stützung bei der Einrichtung und Organisation von dezentralen Impfstationen für vorerst über 80-jährige Einwohnerinnen und Einwohner auch seitens der Stadt Sangerhausen zugesichert. 

Anfangs noch davon ausgehend, dass man weitestgehend in den einzelnen Bereichen, wie Harzpforte, Gonnatal bis Wippra, Leinetal sowie Oberröblingen und Riestedt, je eine der-artige Impfstation anbieten könne, musste dies durch die zwingend zu erfüllenden Anforderungen schnell verworfen werden. 

Mein Anspruch war es, im Zuge einer freiwilligen Leistung den über 80-jährigen Einwohnerinnen und Einwohnern der Stadt Sangerhausen kurze Wege und flexible Angebote zu unter-breiten. Jedoch wurde mir schnell bewusst, dass wir diesem Anspruch nicht gerecht werden können, wenn man den Bedarf an einer größtmöglichen Anzahl von Impfungen an einem Impftermin absichern muss.  

Neben den Anforderungen an die räumlichen Gegebenheiten, wie Erreichbarkeit, Ausstattungsmerkmale und Größe, sind durch die Stadt Sangerhausen auch personelle Anforderungen bei der Unterstützung der Impfteams zu erfüllen. 

Aus dieser Tatsache heraus wurde nach Abwägung aller Vor- und Nachteile die leerstehende Gaststätte „Ratskeller“ im Rathaus ausgesucht und in einer gemeinsamen Begehung mit den Verantwortlichen des Impfzentrums vom Landkreis Mansfeld-Südharz festgelegt. 

Die räumlichen Gegebenheiten sind barrierefrei und können im sogenannten Einbahnstraßensystem begangen werden. Sie geben ausreichend Platz für den Empfangs- und Wartebereich bzw. den separat geforderten Ruheraum. Durch eine einfache bauliche Abtrennung konnten, unter Einhaltung der Sichtbarriere, Impfkabinen im Ratskeller integriert werden. Die ohnehin vorhandenen sanitären Einrichtungen runden die zwingenden Vor-gaben ab. Weiterhin können die sich bereits im Ratskeller befindlichen Kühlmöglichkeiten für den Impfstoff verwendet werden. 

Die Stadt Sangerhausen hat über 2.800 Einwohnerinnen und Einwohner, welche das 80. Lebensjahr bereits vollendet haben, angeschrieben, um über das freiwillige Impfangebot in der dezentralen Impfstation der Stadt Sangerhausen zu informieren. Gleichzeitig wurde damit ein Kontaktformular versandt, welches bei einem Impfwunsch zwingend zurück zu senden war. Hiermit wurden bereits auch die auszufüllenden Anamnesebögen, sowie Einwilligungs-erklärungen ausgehändigt, um einen reibungslosen Ablauf zum Impftermin gewährleisten zu können. 

Insbesondere war es mir wichtig, den Einwohnerinnen und Einwohnern eine Direktdurchwahl anzubieten, um einer zufriedenstellenden Erreichbarkeit für anfallende Fragen gerecht zu werden, aber auch schnellstmögliche erste Antworten liefern zu können. Diese Durchwahl wurde vom ersten Tag an sehr intensiv genutzt und es wurde festgestellt, dass die Anruferinnen und Anrufer erleichtert waren, überhaupt mal jemanden zum Thema „Corona-Impfung“ ans Telefon zu bekommen.  

Die Unterlagen konnten nach kurzer Vorbereitungszeit bereits am 3. März 2021 per E-Post versandt werden. Der Rücklauf der Kontaktformulare war schon am Samstag, den 6. März, über das geöffnete Stadtbüro immens und zeigte das rege Interesse an einem Impftermin. 

Zum Stichtag 16. März sind rund 1.850 Kontaktformulare zurück im Rathaus der Stadt Sangerhausen eingegangen und wurden nach den jeweiligen Angaben registriert. Davon haben sich ca. 1.600 Personen für den Impfwunsch gegenüber der Stadt Sangerhausen ausgesprochen.   

Die kurze Rückmeldefrist bis zum 10. März war darin begründet, da der Landkreis bereits ab dem 15. März mit der Vergabe der ersten Impftermine an die Kommunen des Landkreises beginnen wollte und uns nicht bekannt war, ob wir gleich einen der ersten Termine übernehmen können. 

Dies relativierte sich dann jedoch, indem die Stadt Sangerhausen den ersten Impftermin für den 29. März zugeteilt erhalten hat und der zweite Termin für den 19. April vorgesehen ist.  

Als zwingende Vorgabe für die Termine sind 204 zu impfende Personen einzuladen. Dies beruht auf den mittlerweile bekannten Erfahrungswerten während des Ablaufs dieser Impftermine, aber auch auf der Sicherstellung zur bestmöglichen Ausschöpfung des vorhandenen Impfstoffes. 

Die Einladungen für den ersten Impftermin sind in Bearbeitung und gehen ebenfalls auf dem Postweg an die betreffenden Einwohner. Hierbei geht es in erster Linie nach dem Datum des Posteingangs des Kontaktformulars und in zweiter Linie nach Alphabet, um weitestgehend gegebenenfalls auch die Ehepartner gemeinsam zum Termin einzuladen. 

Ich bin mir auch an dieser Stelle bewusst, dass wir trotz größtmöglicher Bemühungen nicht alle Wünsche zur Reihenfolge, sowie zeitlichen Abstimmung erfüllen können. 

Daher weise ich nochmals darauf hin und werbe für Verständnis, dass das Angebot der Stadt auf Freiwilligkeit beruht und in Abhängigkeit des Impfzentrums des Landkreises mit ihren bereitgestellten Impfteams erfolgt. Die Stadt Sangerhausen kann durch dieses Angebot nur einen kleinen Teil der bundesweiten Impfkampagne darstellen.  

Zum Termin am 19. April findet dann die Zweitimpfung der erstgeimpften Personen statt. An diesem Tag werden jedoch auch gleichzeitig weitere 204 zu impfende Einwohnerinnen und Einwohner, welche das 80. Lebensjahr bereits vollendet haben, zum Erstimpfungstermin eingeladen. 

Ein weiterer Termin wurde uns noch nicht bekanntgegeben, ist jedoch im 3-Wochen-Rhythmus aufgrund der Zweitimpfung zu erwarten. 

Bereits jetzt bemerken wir, dass sich die getätigten Angaben auf den Kontaktformularen täglich ändern. Personen haben zwischenzeitlich woanders einen Impftermin erhalten, ziehen um bzw. weg, versterben oder sind plötzlich in einer anderen gesundheitlichen Situation, die unser Impfkonzept in einer Impfstation nicht mehr bedienen kann. Auch hierfür versuchen wir über die eingerichtete Rufnummer erreichbar zu sein und Hilfestellung, soweit wie möglich und vertretbar, anzubieten.

Im Gegenzug wird natürlich jeder Einwohnerin und jedem Einwohner, welche/r zwischen-zeitlich ebenfalls das 80. Lebensjahr vollendet, über das Impfangebot der Stadt Sangerhausen informiert.

Letztendlich bleibt festzuhalten, dass bei einem bestehenden Impfwillen, weiterhin jede Person alle zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen sollte, um an einen Impftermin zu gelangen.

Förderung für die Sanierung und Erweiterung des Turnhallenkomplexes an der Grundschule Südwest

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am 3. März 2021 die Stadt Sangerhausen mit dem Projekt „Sanierung und Erweiterung des Turnhallenkomplexes an der Grundschule Südwest“ für eine Antragstellung im Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ ausgewählt. Dies bedeutet, dass die eingereichte Projektskizze mit ihren Projektbegründungen nunmehr zur konkreten Antragstellung gebracht werden kann. Damit wird für die Stadt Sangerhausen die Möglichkeit eröffnet, einen wesentlichen Schritt im Stadtentwicklungsprozess in die Umsetzung zu bringen. Ein breit angelegtes Antragsverfahren in verschiedenen Schritten ist nun zu bearbeiten, um das Projekt in seiner Gestaltung und kommenden Ausführung „rund“ zu machen. Entsprechend hat der Fördermittelgeber die weiteren Anforderungen und den weiteren Ablauf an die Stadt Sangerhausen herangetragen. Der Haushaltsausschuss hat die Bundesförderung auf bis zu 2.635.000 € festgesetzt. Ein grundsätzlicher Förderzeitraum ist für die Jahre 2021 bis 2026 beschrieben. 

Über den weiteren Ablauf im Projekt werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

 

 

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