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Aktuelles

Ab Mai gilt für die Notbetreuung...

Ab 01.05.2021 gilt für die Notbetreuung in den Gemeinschaftseinrichtungen nach Infektionsschutzgesetzes im Landkreis Mansfeld-Südharz (KITA und Schule) folgendes:

Lesen Sie bitte hier, für welche Personengruppen eine Notbetreuung möglich ist.

Kriterien für eine Notbetreuung

Laden Sie sich den aktuellen Antrag zur Notbetreuung runter. Sollten Sie mit dem Formular der Stadt bereits einen Antrag  auf Notbetreuung gestellt haben, behält dieser natürlich seine Gültigkeit.

Nachweis Notbetreuung.pdf

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