Skip to main content

Aktuelles

Bericht des Oberbürgermeisters zur heutigen 17. Stadtratssitzung

Zu den Themen: Liquidität der Stadt Sangerhausen - Stand der Vorbereitungen für die Landrats- und Landtagswahl - Organisation der Impfstation für die Stadt Sangerhausen + Teststation - Umsetzung der Notbetreuung in Kindertagesstätten

Ich möchte meinen Bericht mit einigen Ausführungen zur Liquidität der Stadt Sangerhausen beginnen: Der aktuelle Kontostand weist eine Inanspruchnahme des Liquiditätskredites in Höhe von 15,2 Mio. Euro aus. In der letzten Ratssitzung hatte ich Sie über die gestellten Anträge auf Liquiditätshilfe und Bedarfszuweisung unterrichtet. Wie Sie bereits einer aktuellen Pressemitteilung entnehmen konnten, haben wir in den vergangenen Tagen den Bescheid zur Liquiditätshilfe in Höhe von ca. 2,6 Mio. Euro erhalten. Die Gutschrift auf unserem Konto erfolgte am 04. Mai. 
Mit dem Zahlungseingang habe ich umgehend die Überweisung der offenen Raten der Kreisumlage in Höhe von knapp 2,9 Mio. Euro an den Landkreis Mansfeld-Südharz veranlasst, sodass aus den Zahlungen zur Kreisumlage keinerlei Rückstände mehr offenstehen. Der Festsetzungsbescheid zur Kreisumlage 2021 liegt seit der 14. Kalenderwoche vor. Mit dem Erhalt wurde umgehend ein Stundungsantrag gestellt. Die zügige und im Ergebnis positive Bescheidung des Antrags auf Liquiditätshilfe war zum Zeitpunkt des Stundungsantrages nicht vorhersehbar, sodass dieser mit der Zahlung künftig Erledigung erfahren wird.
Die Bewilligung der Liquiditätshilfe ist mit der Auflage verbunden, die Haushaltskonsolidierung fortzuführen und die Liquiditätshilfe bis spätestens zum 31.03.2023 zurückzuzahlen, sofern zwischenzeitlich keine Aufrechnung mit einer Bedarfszuweisung stattfindet. 
In Anbetracht der gegenwärtigen Situation habe ich meine dienstliche Verfügung vom 28.01.2021 über die angeordnete Haushaltssperre für das Haushaltsjahr 2021 aufgehoben. 
Die Liquiditätsplanung wird fortwährend aktualisiert. Unter Bezugnahme auf eine Mitteilung des Ministeriums der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt zur Haushalts- und Finanzwirtschaft der Kommunen wurden die Zahlungstermine für die Auftragskostenpauschale und die Schlüsselzuweisung angepasst. Ähnlich wie im vergangenen Jahr, wird aufgrund der aktuellen pandemischen Lage die Zahlung von insgesamt 2,0 Mio. €, welche im Dezember fällig wäre, auf Mai 2021 vorgezogen.
Zum gestellten Antrag auf Bedarfszuweisung liegen keine neuen Informationen vor.
Es folgen einige Informationen zum Stand der Vorbereitungen für die Landrats- und Landtagswahl:
Heute in genau einem Monat werden wir nicht nur einen neuen Landtag, sondern auch einen neuen Landrat wählen. Es ist kein Geheimnis, dass die Durchführung einer Wahl in pandemischen Zeiten für alle mit der Organisation und Durchführung Beauftragten eine besondere Herausforderung darstellt. Für die Stadt Sangerhausen wurden insgesamt 251 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in das Ehrenamt berufen, davon 202 Personen in allgemeine Wahlvorstände und 49 in Briefwahlvorstände. 
In dieser Woche hat die Übersendung der Wahlbriefe an alle Haushalte begonnen. Dieser Prozess wird in Anlehnung der Frist nach Wahlgesetz bis zum 15. des Monats abgeschlossen sein. Das Briefwahllokal für die Stadt Sangerhausen, in dem nicht nur Briefwahlunterlagen beantragt und abgeholt werden können, sondern auch gleichzeitig gewählt werden kann, wird am Montag, den 17.05. öffnen. Das Briefwahllokal wird im Raum Baunatal am Markt 7a öffnen. Ab dem 14.05 wird gleichermaßen die Beantragung von Briefwahlunterlagen online durch die Freischaltung der entsprechenden Software ermöglicht. 
Im Rahmen der Vorbereitung der Wahlen werden aktuell die Hygienekonzepte für die einzelnen Wahlbezirke in Abstimmung mit dem Landeswahl- und dem Kreiswahlleiter erarbeitet. Ich möchte daher auch an dieser Stelle die Gelegenheit nutzen, die Vielzahl unserer wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger aufzurufen, von der Briefwahl Gebrauch zu machen, um letztendlich die pandemiebedingten Gefahren für Sie selbst, aber auch für die Wahlvorstände überschaubar zu halten und Schlangen an den Wahllokalen zu vermeiden.
Des Weiteren möchte ich an dieser Stelle auch darauf verweisen, dass nicht alle bisher genutzten und bekannten Wahllokale aufgrund der Größe der Räumlichkeiten weiter nutzbar waren, sodass es Änderungen bei der Zuordnung der Wahlbezirke geben musste. Bitte achten Sie daher auf die Angabe des Wahlraumes auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Für Ihr Verständnis danke ich im Voraus.
Als nächstes möchte einen Einblick in die Umsetzung der Notbetreuung in unseren Kindertagesstätten geben: Die lokale Infektionslage und die darauf anzuwendenden Verordnungen haben zum wiederholten Male das Umsetzen von aufwendigen Maßnahmen zur Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen erforderlich gemacht. Insbesondere die Änderungen im Infektionsschutzgesetz, die uns sehr kurzfristig ereilten, haben von allen beteiligten Kolleginnen und Kollegen einiges abverlangt und nicht zuletzt große Unruhe unter den Eltern hervorgerufen.Nicht unerwähnt darf dabei bleiben, dass auch in den Kitas die krankheits- und quarantänebedingten Folgeerscheinungen der Pandemie zuschlagen und zu laufend wechselnden Personalproblemen und organisatorischen Änderungen in den Einrichtungen führen. Auch die Regeln  zur Organisation der Angebote für Selbsttests erfordern zusätzlichen Aufwand im ohnehin straff gefüllten Tagesablauf. Sicher kann jeder nachvollziehen, dass sich auch der Aufwand für  die Arbeit mit informationsbedürftigen Eltern ebenfalls deutlich erhöht hat. 
In Summe aller Dinge durchleben das Personal in unseren Kitas, die Kinder und die Eltern auch weiterhin eine sehr bewegte Zeit. Durch einen direkten Kontakt zu und Dank einer funktionierenden Zusammenarbeit mit den Leiterinnen und Leitern der Einrichtungen, ist es bisher gut gelungen, auch kritische Tage und Situationen – insbesondere an Wochenenden – zu bewältigen. Allen für und mit unseren Kindern Tätigen kann man dafür nur immer wieder danken.
In den Kitas der Stadt Sangerhausen sind derzeit 1256 Kinder mit Betreuungsvertrag angemeldet. Davon sind 565 für die Notbetreuung angemeldet – rund ¾ davon nehmen diese in der Regel in Anspruch. 
Diese Zahlen befinden sich in einer laufenden Entwicklung. Rechtliche Vorgaben zur Inanspruchnahme der Notbetreuung machen insgesamt eine breite Inanspruchnahme für die Eltern möglich. Noch ein Blick auf die Organisation der Impfstation für die Stadt Sangerhausen:
Die Unterstützung der COVID-19-Impfkampagne durch die Stadt Sangerhausen lief im März dieses Jahres reibungslos an und wurde durch die zuerst angeschriebenen über 80-jähringen Einwohnerinnen und Einwohner unserer Stadt mit einer sehr hohen Resonanz an Rückmeldungen dankbar angenommen. 
Ursprünglich meldeten knapp 1.600 Impfwillige aus dieser Gruppe einen Impfwunsch an. Letztendlich wurden an fünf Impfterminen immerhin rund 950 über 80-Jährige geimpft. Erfreulicherweise konnte die Hinzunahme der Hausärzte in das Impfprogramm und auch die Anhebung der Impfquoten in den Impfzentren die Zahl der noch zu Impfenden aus der Priorität 1 verringern.
Aus diesem Grund konnten, beginnend ab dem 26.04. und so auch am 10.05., die ersten Impfwilligen aus der Gruppe der über 70-Jährigen mit Impfterminen versehen werden.
Die jeweiligen Einwohnerinnen und Einwohner im Alter zwischen 70 und 80 Jahren wurden ermittelt und rund 3.300 postalische Informationen zur weiteren Verfahrensweise verschickt.
Anfang April konnte jedoch vorerst nur der 10.05. angeboten werden. Die für diesen Tag vorgesehenen freien Termine wurden aufgrund der immensen Zahl an Anrufen bereits innerhalb eines Tages vergeben. Die Telefonanlage stand an diesem Tag nicht still, sodass sogar zeitweise die digitale Telefontechnik abzustürzen drohte. Um dies zu umgehen und den Anruferinnen und Anrufern dennoch eine Aussage zukommen zu lassen, wurde eine automatische Bandansage freigeschaltet.
Infolge diverser Nachfragen sowie der schriftlichen Begründung des hohen Bedarfes der Stadt Sangerhausen, konnten Anfang dieser Woche zwei neue Erstimpftermine mit dem Impfzentrum des Landkreises und den mobilen Impfteams vereinbart werden. Diese finden am 17. und am 20.05. mit je 204 Impfungen statt. Ein darauffolgender Zweitimpftermin wurde für den 21. Juni vereinbart.
Inwiefern weitere Impftermine notwendig sind, kann aus heutiger Sicht nicht eingeschätzt werden. Jedoch ist ersichtlich, dass es nach wie vor viele Impfwillige gibt, denen noch kein Impftermin angeboten werden konnte. Die weitere, freiwillige Unterstützung der Impfkampagne seitens der Stadt hängt von vielen Faktoren ab und ist immer wieder neu zu bewerten.
Neben der Ermöglichung zusätzlicher Impftermine wurden zuletzt auch weitere Testmöglichkeiten in unserer Stadt geschaffen.
So bietet der Arbeiter-Samariter-Bund seit vergangener Woche dienstags und freitags Schnelltests im Ratskeller am Marktplatz an. Am Dienstag zusätzlich auch „Am Anger“ in Wippra. Daneben gibt es eine Teststation im Gewerbegebiet an der Oststraße, direkt neben dem dortigen Baumarkt.
Darüber hinaus bereitet die Rosenstadt Sangerhausen GmbH gemeinsam mit der SWS German Medical GmbH und der AWO die Einrichtung eines stationären Testzentrums für Covid-19-Schnelltests in der Rosenarena vor.
Wir hoffen, dass diese Maßnahmen zusammen mit einer sich zum Guten entwickelnden Pandemielage dazu beitragen, Besucherinnen und Besucher in unsere Innenstadt zu locken und auch den Besuch im Europarosarium – dem Außenstandort der diesjährigen Bundesgartenschau -  zu ermöglichen.

  • Erstellt am .
  • Geändert am .