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Aktuelles

Inzidenzwert im Landkreis stabil unter 35 – ab Donnerstag weitere Lockerungen

Im Landkreis Mansfeld-Südharz treten ab übermorgen, Donnerstag, 10.06.2021, weitere Lockerungen in Kraft. Grund dafür ist, dass die 7-Tages-Inzidenz inzwischen an fünf aufeinander folgenden Tagen stabil unter der Grenze von 35 liegt. Im Landkreis sind daher gemäß § 13 der aktuellen Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt weitere Öffnungsschritte möglich.

Und das ändert sich: 

Ab Donnerstag kann sich ein Hausstand mit 10 weiteren Personen, egal aus wie vielen Hausständen, treffen. Professionell organisierte Veranstaltungen dürfen drinnen mit maximal 100 Teilnehmern und im Freien mit maximal 250 Teilnehmern stattfinden. Die gleiche Personenzahl gilt auch bei professionell organisierten Messen und Spezialmärkten. 

Theater, Kinos und Konzerthäuser dürfen in geschlossenen Räumen maximal 250 Besucher und im Freien maximal 500 Besucher empfangen, gleiches gilt für professionell organisierte Sportveranstaltungen. In soziokulutrellen Zentren, Bürgerhäusern und Mehrgenerationenhäusern dürfen sich wieder Gruppen bis maximal 25 Personen treffen.
Konzerte und Proben von Orchestern sowie Musikgruppen sind sowohl drinnen als auch draußen wieder gestattet. 

Für Trauungen, Trauerfeiern und Bestattungen gibt es keine Personenbegrenzung mehr.

Streichelgehege, zoologische und botanische Gärten öffnen wieder, auch die Gebäude in diesen Einrichtungen öffnen wieder für den Publikumsverkehr.

Auch Freizeit- und Spaßbäder dürfen öffnen. Hier gilt aber, dass sich je 20 m² nur eine Person aufhalten darf, der Betreiber muss ein Hygienekonzept vorhalten. In Freibädern entfällt die Testpflicht.

Kurse, unter anderem in Fitness- und Sportstudios oder Tanz- und Ballettschulen, dürfen ohne Vorgabe der Gruppengröße stattfinden, ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Kursteilnehmern muss aber eingehalten werden.


Busreisen und Stadtrundfahrten oder ähnliches sind ebenfalls wieder gestattet, Fahrgäste müssen allerdings eine FFP-2-Maske oder eine vergleichbare Maske tragen und es ist ein Negativ-Test erforderlich.

Gaststätten dürfen ab Donnerstag auch wieder ohne zeitliche Begrenzung im Innenraum öffnen, zudem entfällt die Testpflicht für Gäste im Außenbereich. An den Tischen in den Gaststätten dürfen jetzt maximal 11 Personen zusammenkommen. Beim Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken ist es jetzt auch wieder gestattet, diese auch in einem Umkreis von weniger als 50 Metern einzunehmen.

In den Läden entfällt die Pflicht, einen Anwesenheitsnachweis zu führen.

Im Sportbereich ist es wieder gestattet, dass der Trainingsbetrieb ohne Vorgabe einer Gruppengröße im geschlossenen Raum stattfinden kann, allerdings ist die Zahl der Personen auf eine Person je 20 Quadratmeter begrenzt. Kontaktsport ist im Freien mit maximal 30 Personen möglich, kontaktfreier Sport mit maximal 200 Personen.

Eine Maskenpflicht in geschlossenen Räumen, sowie auf sogenannten Verkehrs- und Gemeinschaftsflächen im Freien bleibt weiterhin bestehen. In öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen – beispielsweise der Musikschule oder der Kreisvolkshochschule – sind dabei textile Mund-Nasen-Bedeckungen ausreichend, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Bei allen anderen Veranstaltungen bzw. in allen anderen Einrichtungen muss weiterhin ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

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