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Aktuelles

Nach der Wahl ist vor der Wahl

Oberbürgermeister Sven Strauß informiert zur Bundestagswahl:

Auf der Grundlage des § 9 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes fordere ich alle in der Stadt Sangerhausen und ihren Ortschaften vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, mir bis zum 03.08.2021 Beisitzer für die Wahlvorstände zur Wahl des 20. Deutschen Bundestages am 26. September 2021 vorzuschlagen", so Oberbürgermeister Sven Strauß. Auf §§ 11, 49 a des Bundeswahlgesetzes weise ich ausdrücklich hin.
Wahlbewerber, Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge und stellvertretende Vertrauenspersonen dürfen nicht zu Mitgliedern eines Wahlorgans bestellt werden. Niemand darf in mehr als einem Wahlorgan Mitglied sein. Werden nicht genügend Beisitzer vorgeschlagen, werde ich nach meinem Ermessen weitere Beisitzer berufen.

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