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Aktuelles

Teilfortschreibung der Regionalen Planungsgemeinschaft Harz (REPHarz)

Auslegung des Entwurfes des Sachlichen Teilplanes "Erneuerbare Energien - Windenergienutzung" in der Beschlussfassung vom 06. Juli 2021

Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Harz (RPGHarz) hat im Zuge einer Teilfortschreibung des Regionalen Entwicklungsplanes für die Planungsregion Harz (REPHarz) am 06.07.2021 mit Beschluss-Nr. 02-RV02/2021 den Entwurf des Sachlichen Teilplanes „Erneuerbare Energien - Windenergienutzung“ mit Umweltbericht gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 7 Abs. 5 Landesentwicklungsgesetz Sachsen-Anhalt (LEntwG LSA) für das Anhörungs- und Beteiligungsverfahren freigegeben. Der räumliche Geltungsbereich des Sachlichen Teilplanes „Erneuerbare Energien - Windenergienutzung“ umfasst den Zuständigkeitsbereich der RPGHarz (Planungsregion Harz), zu dem gemäß § 21 Abs. 1 Nr. 5 LEntwG LSA alle Städte und Gemeinden des Landkreises Harz sowie der Landkreis Mansfeld-Südharz mit den Städten Sangerhausen und Allstedt, der Gemeinde Südharz und der Verbandsgemeinde Goldene Aue gehören.

Untenstehend finden Sie die öffentliche Bekanntmachung der RPGHarz zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Sachlichen Teilplanes „Erneuerbare Energien – Windenergienutzung“, die in den Amtsblättern der Verbandsmitglieder erfolgt (Harzer Kreisblatt Nr. 7/2021 vom 17.07.2021 und Amtsblatt des Landkreises Mansfeld-Südharz Nr. 7-2021 vom 31.07.2021) sowie die ausgelegten Planunterlagen im pdf-Format zur Einsichtnahme und zum Download (Entwurf Sachlicher Teilplan mit Umweltbericht, Hauptkarte 1:100.000 des Sachlichen Teilplanes, weitere ergänzende zweckdienliche Unterlagen im Sinne des § 9 Abs. 2 ROG). Weitere Details zur öffentlichen Auslegung dieser Unterlagen, insbesondere zu den Auslegungsorten und -zeiten, entnehmen Sie bitte der Bekanntmachung.

Stellungnahmen zum Entwurf des Sachlichen Teilplanes „Erneuerbare Energien – Windenergienutzung“, zur Begründung und zum Umweltbericht können bis zum 09.11.2021: schriftlich an die Regionale Planungsgemeinschaft Harz, c/o Landkreis Harz, Postfach 15 42 in 38805 Halberstadt oder an die Hausanschrift der RPGHarz, Turnstraße 8 in 06484 Quedlinburg gerichtet werden oder

Es wird abschließend darauf hingewiesen, dass gemäß § 9 Abs. 2 Satz 4 ROG mit Ablauf der oben genannten Frist alle später eingehenden Stellungnahmen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Lesen Sie hier bitte hier ausführlich: Regionale Planungsgemeinschaft Harz - Teilfortschreibung des REPHarz um den Sachlichen Teilplan "Erneuerbare Energien - Windenergienutzung" (rpgharz.de)

 

 

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