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Aktuelles

Bericht des Oberbürgermeisters zur 24. Stadtratssitzung am 10.03.2022

Bericht des Oberbürgermeisters zur 24. Stadtratssitzung am 10. März 2022

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,
sehr geehrte Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister sowie Mitglieder von Ortschaftsräten und sachkundige Einwohner, liebe Bürgerinnen und Bürger,
sehr geehrte Gäste.

Beginnen möchte ich meinen heutigen Bericht mit einigen Informationen zur Situation im Röhrig-Schacht. Ich bin mir sicher, Sie alle haben seit der letzten Woche vom Wassereinbruch im Schacht erfahren. Bedingt durch bisher ungeklärte Wasserzuflüsse sind Unmengen an Wasser in die 1.Sohle geflossen und haben nicht zuletzt den untertägigen Museumsbereich überflutet.

Da die Leistung der vorhandenen Anlagen zum Abpumpen des zufließenden Wassers nicht ausreicht, wurde Ende vergangener Woche durch die Verantwortlichen der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft (LMBV) entschieden, mit Unterstützung durch den Schachtbau Nordhausen zwei zusätzliche Pumpen und die entsprechend benötigte zusätzliche Steigleitung zu installieren. Dadurch will man die Abpumpkapazität erhöhen und den Wassermassen Herr werden.

Seit Anfang dieser Woche steht fest, dass diese Maßnahmen erste Erfolge zeigen. Die nun insgesamt im Betrieb befindlichen fünf Pumpen können bis zu 250 m³ Wasser pro Stunde von der 1. Sohle des Röhrig-Schachtes in den 120 m höhergelegenen Segen-Gottes-Stollen heben. Seit Inbetriebnahme der zusätzlichen Vorrichtungen sinken die Pegelstände.

Damit ist ein sukzessives Entfernen von Sandsäcken am Grundablass des Damms im Querschlag 1. Sohle, sowie an der Dammkrone möglich geworden. Dennoch müssen die Gegebenheiten vor Ort weiter beobachtet und kontrolliert werden, um bei Veränderungen jederzeit gezielt handeln zu können. Die Absicherung eines 24-Stunden-Betriebes vor Ort erfolgt aktuell durch die Bergsicherung Wimmelburg, weitere Mitarbeiter der LMBV, des Unternehmens Schachtbau Nordhausen, Mitarbeiter des Besucherbergwerks, sowie der Bergwacht Harz. Für den tatkräftigen Einsatz bedanke ich mich herzlich.

Der entstandene Schaden ist bisher nicht zu beziffern. Das wichtigste im Moment ist in erster Linie die Ursachenforschung, um konkrete und vor allem gezielte Maßnahmen gegen den Wasserzutritt einleiten zu können. Es versteht sich, dass das Besucherbergwerk bis auf Weiteres geschlossen bleibt.

Es folgen einige Angaben zum Stand der Liquidität der Stadt: Für das gesamte Haushaltsjahr 2022 steht der Stadt Sangerhausen ein unveränderter Liquiditätskreditrahmen von 19,5 Mio. € gemäß unserer genehmigten Haushaltssatzung zur Verfügung. Die aktuelle Inan-spruchnahme liegt bei rund 13,75 Mio. €.

In Anlehnung an die pflichtig vorzunehmende Liquiditätsplanung werden die Monate Oktober und November die höchste Inanspruchnahme ausweisen. In beiden Monaten wird eine Inanspruchnahme von mehr als 19 Mio. € erwartet.

Des Weiteren möchte ich einen Ausblick auf ein Thema geben, welches die Finanzen der Stadt und ihrer Einwohner bzw. Flächenbesitzer betrifft: Die bevorstehende Reform der Grundsteuer. Diese wird notwendig infolge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2018. Fortan soll die Berechnung der Grundsteuer nicht ausschließlich auf den Größen der Grundstücksflächen und der Gebäude fußen, sondern durch Berücksichtigung von der jeweiligen Lage wertabhängig berechnet werden.

Bis zum Versand der neuen Grundsteuerbescheide in knapp 3 Jahren, erfolgen eine Reihe von Vorarbeiten. Unter anderem muss sich jeder Eigentümer von Grundbesitz neu erklären. Hierzu verschickt das Finanzamt im Juni diesen Jahres entsprechende Schreiben mit der Aufforderung zur Abgabe der Erklärung – zu übermitteln voraussichtlich bis Oktober 2022. Nach Eingang der Erklärungen erfolgt durch das Finanzamt die Festsetzung eines Grundlagen- bzw. Messbescheides, welcher die Grundlage für die Abgabenbescheide der Kommunen ab 2025 bildet. Bis zum Versand der neuen Bescheide Anfang 2025 gelten noch die alten Berechnungen.

Die Grundsteuerreform wird eine Reihe von Änderungen bei den konkreten Berechnungen mit sich bringen. So werden bei der Grundsteuer A fortan die Eigentümer und nicht mehr die Pächter besteuert, keine Zerlegungen mehr vorgenommen, Gartenlauben anders berücksichtigt und fortan auch Windkraftanlagen mit bewertet. Bei der Grundsteuer B entfällt die separate Berücksichtigung von Gebäuden auf fremden Grund. Fortan zahlt nur der Grundstückseigentümer.

Etwas Erfreuliches berichten kann ich über die Grundschule Großleinungen: Kürzlich konnten Sanierungsmaßnahmen in einem zuvor ungenutzten Gebäudeflügel abgeschlossen werden. Aufgrund konzeptioneller Ziele der Schule und gestiegener Schülerzahlen kam die Schule an ihre räumlichen Kapazitätsgrenzen, sodass wir uns Ende 2018 entschieden haben, Gelder zur Förderung der Schulinfrastruktur zu beantragen. Bereits im Januar 2019 wurden Fördermittel in Höhe von 205.000 € bewilligt, sodass die weiteren Planungen auf den Weg gebracht und notwendige Baugenehmigungen eingeholt werden konnten. Beginn der umfassenden Baumaßnahme war der 31. August 2020. Beteiligt waren Gewerke aus den Bereichen Ausbau, Tischler, Estrich, Maler- und Bodenbelag, Elektro, Heizung-Sanitär, sowie Fliesen.

Erschwert und verzögert wurden die Bauarbeiten nicht nur durch die Corona-Pandemie, sondern auch durch schwierige Wetterverhältnisse mit hohen zweistelligen Minus-temperaturen im Februar vergangenen Jahres. Dennoch wurde das Gesamtbudget von 230.000 € bei dieser Maßnahme nicht überschritten. In den Herbstferien vergangenen Jahres wurde im Rahmen des DigitalPakt Schule außerdem die strukturierte Verkabelung für das zukünftige WLAN verlegt.

Als Ergebnis der Baumaßnahme konnten zwei Klassenräume (darunter ein Förder- sowie ein Kunst- und Musikraum), ein Vorbereitungsraum, das Archiv, sowie der Flur und der zugehörige Verbinder zum bestehenden Schulgebäude saniert und wieder nutzbar gemacht werden.

Abschließend wurden die Räume mit neuem Mobiliar, darunter Tische und Stühle für Schüler und Lehrer, sowie Schränke, aber auch Teppiche und eine Couch für den Förderraum ausgestattet. Zwei interaktive Tafeln runden die Maßnahme ab und ermöglichen den Pädagoginnen und Pädagogen vor Ort einen zeitgemäßen Unterricht und eine inklusive Beschulung der Kinder.

Es folgen einige Informationen aus dem Fachbereich Bürgerservice. Zum einen betreffen diese unser Stadtbüro: Auch während der pandemischen Einschränkungen war dieses wichtiger Dreh- und Angelpunkt im Bürgerverkehr. Durch konkrete Terminabstimmungen –    in der Regel digital und telefonisch – waren die Kolleginnen und Kollegen auch während der offiziellen Schließzeiten des Rathauses mit Terminen für das Stadtbüro voll ausgelastet.

Monatlich werden derzeit im Stadtbüro rund 600 gebührenpflichtige Vorgänge bearbeitet. Hinzu kommt eine gleiche Anzahl von gebührenfreien Vorgängen, wie z. B. Ummeldungen, Umzüge, Abholung von Dokumenten, bestimmte Meldebescheinigungen für Sozialleistungen und Steuerangelegenheiten etc. Pro Sprechtag werden so zwischen 50 und 80 Personen mit ihren jeweiligen Anliegen bearbeitet. Am Empfangs- und Informationstresen ist die Anzahl entsprechend höher.

Die meisten zu bearbeitenden Vorgänge befinden sich im Bereich der Personalausweise, Reisepässe und Führungszeugnisse. Aber auch An- und Ummeldungsvorgänge sind sehr zahlreich. Zeitlich überraschend aufwendig gestaltet sich die Anmeldung eines Hundes. Hier sind die gesetzlichen Vorgaben mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden.

Wie andere Bereiche  auch, hatte das Stadtbüro in den Zeiten der Pandemie häufiger als sonst mit krankheitsbedingten Ausfällen zu kämpfen, was jedoch mit hohen zusätzlichen Einsatz durch die Mitarbeiterinnen gut überbrückt werden konnte. Die anstehenden Lockerungs-maßnahmen werden auch in unserem Stadtbüro in den kommenden Wochen wieder zur schrittweisen Aufnahme des regulären Betriebs führen.

Es folgen einige Angaben aus der Auswertung der Statistik der Verwarn- und Bußgelder im Haushaltsjahr 2021: Im vergangenen Jahr wurden im ruhenden Verkehr rund 6.300 erfasste Vorgänge registriert. Im fließenden Verkehr wurden mit rund 5.500 Vorgängen annähernd die Werte des Jahres 2020 erreicht.

Die allgemeinen Ordnungswidrigkeiten verzeichnen in der Anzahl der Vorgänge ebenso einen leichten Rückgang. Zu den allgemeinen Ordnungswidrigkeiten zählen z. B. Verstöße innerhalb des Hundegesetzes, der Grünflächensatzung oder auch Verstöße nach dem Personal-ausweisgesetz.

Die Gründe für den insgesamt festzustellenden Rückgang von Vorgängen im Vergleich zu den Vorjahren liegen insbesondere in zu kompensierenden krankheitsbedingten Ausfällen innerhalb des zuständigen Fachdienstes.

Zum Abschluss möchte ich auf das Thema zu sprechen kommen, was uns alle sicher zurzeit am meisten bewegt: Der Krieg in der Ukraine. Vor zwei Wochen, am 24. Februar hat die Russische Föderation ihr Nachbarland überfallen.  Für die Menschen in der Ukraine bedeutet dies unfassbares Leid. Hilfe ist dringend notwendig.

Einer der lokalen Akteure aus der Stadt, der sofort begonnen hat, Unterstützung zu organisieren, ist der Rotary Club Sangerhausen. Im Rahmen einer ersten Hilfsaktion wurden dringend benötigte Dinge, wie Wolldecken, Kissen, Schlafsäcke, Hygieneartikel und Lebens-mittel gesammelt und beschafft und am vergangenen Samstag in das östliche Polen gebracht. Von dort aus werden die Hilfsgüter weitergeleitet und an den entsprechenden Stellen an die vor dem Krieg flüchtenden Menschen verteilt.

Als Stadt Sangerhausen haben wir uns an dieser Aktion beteiligt, finanzielle Mittel beigesteuert und den Einkauf von Teilen der dringend benötigten Güter übernommen.

Darüber hinaus fand am 1. März eine durch den Landkreis Mansfeld-Südharz organisierte Beratung mit den Bürgermeistern und Akteuren aus der Wohnungswirtschaft statt. Im Rahmen dieser wurden erste Schritte zur Vorbereitung der Aufnahme Geflüchteter besprochen. Der Landkreis Mansfeld-Südharz übernimmt die zentrale Koordination von Hilfs- und Unterstützungsangeboten. Bürgerinnen und Bürger, die Wohnraum bereitstellen oder Geld spenden wollen, aber auch private Hilfsinitiativen, können sich dazu direkt an den Landkreis wenden. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie auf der Homepage und den Social-Media-Kanälen des Landkreises.

In Absprache mit dem Landkreis Mansfeld-Südharz, werden wir bei der Ausstattung von Unterkünften für Geflüchtete in Sangerhausen unterstützen.

Die Hilfsbereitschaft in ganz Deutschland ist seit Ausbruch des Krieges überall sichtbar. Zahlreiche Hilfsorganisationen, aber auch unzählige private Initiativen beeindrucken auch in unserer Stadt mit ihrer Solidarität. Damit setzt ein Großteil unserer Bevölkerung ein deutliches Zeichen der Verbundenheit mit der Ukraine. Lassen Sie uns diesem Krieg gemeinsam einen Akt der Menschlichkeit entgegensetzen und den vor dem Krieg flüchtenden Menschen mit einer Spende oder persönlichen Engagement zur Seite stehen.

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