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Aktuelles

Allgemeinverfügung der Stadt Sangerhausen zur Öffnung von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass im Innenstadtbereich

Die Stadt Sangerhausen gibt folgende Allgemeinverfügung bekannt:

  1. Am Sonntag, dem 09. Oktober 2022, dürfen im Stadtzentrum, begrenzt auf Kylische Straße, Friedrich-Schmidt-Straße, Kornmarkt, Göpenstraße, Bahnhofstraße und Dr.-Wilhelm-Külz-Straße alle Verkaufsstellen im Sinne des § 2 Ladenöffnungszeitengesetz Land Sachsen-Anhalt (LÖffZeitG LSA) vom 22. November 2006 ( LSA 2006, S. 528) in der z. Z. gültigen Fassung in der Zeit von 11.00 bis 16.00 Uhr anlässlich des „Regionalmarktes und Heimatshoppings“ geöffnet sein.
  1. Der § 9 LÖffZeitG LSA, die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) vom 06. Juni 1994 (BGBl. I S. 1170, 1171) in der z. Z. gültigen Fassung, das Gesetz zum Schutz der arbeitenden Jugend (JArbSchG) vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965) in der z. Z. gültigen Fassung und das Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (MuSchG) vom 23. Mai 2017 (BGBl. I S. 1288) in der z. Z. gültigen Fassung sind zu beachten.
  2. Für diese Allgemeinverfügung wird die sofortige Vollziehung angeordnet.
  3. Die Allgemeinverfügung tritt am Tag nach der ortsüblichen Bekanntmachung, gem. Hauptsatzung der Stadt Sangerhausen in Kraft.

 Begründung:

Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 LÖffZeitG LSA kann die Gemeinde erlauben, dass Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an höchstens 4 Sonn- und Feiertagen geöffnet werden. Gem. § 7 Abs. 2 dieses Gesetzes darf die Öffnung fünf zusammenhängende Stunden in der Zeit von 11.00 bis 20.00 Uhr nicht überschreiten. Dabei ist auf die Zeit des Hauptgottesdienstes Rücksicht zu nehmen. Zuständig für die Erlaubnis der zusätzlichen Ladenöffnungszeiten ist die Gemeinde, in diesem Fall die Stadt Sangerhausen.

Der erforderliche besondere Anlass, um die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen zu erlauben, ist mit der Veranstaltung „Regionalmarkt und Erntedankfest“ gegeben. Die Veranstaltung „Regionalmarkt" ist eine gewachsene Veranstaltung, in der Altstadt von Sangerhausen. Seit 16 Jahren wird, auf dem historischen Marktplatz der Stadt, der Regionalmarkt durchgeführt. An diesem Tag wird den Besuchern eine Vielfalt an regionalen Waren und Traditionen geboten.

Der Regionalmarkt ist eine Landwirtschafts- und Regionalvermarkterveranstaltung.

Von selbst, in der Region, hergestellten Erzeugnissen wie Töpferwaren, Wurst, Fleisch, Käse, Most, Saft, Pflanzen und Honig über Fisch, Gebäck, Tee, Bonbons, Obst, Gemüse und anderen erleben die Gäste außerdem die Vorführung von altem Handwerk wie dem Besenbinden, dem Dreschen von Getreide, dem Binden von Zwiebelzöpfen, dem Spinnen von Wolle und vielem mehr. 

Der Regionalmarkt hat, von je her, ein ausreichendes Eigengewicht, um auch ohne die Sonntagsöffnung für Besucher interessant zu sein. Wie in den vorangegangenen Jahren werden zwischen 1.200 und 1.500 Besuchern, aus Sangerhausen und der näheren Umgebung erwartet, in der Veranstaltungszeit von 10:00 Uhr – 16:00 Uhr erwartet.

Die Zahl der Veranstaltungsbesucher übersteigt die Zahl der Besucher, die allein wegen einer Öffnung der Verkaufsstellen kommen, bei weitem. An Tagen ohne Anlassveranstaltung ist mit ca. 400 bis 600 Besuchern in der Innenstadt zu rechnen. Der Regionalmarkt ist zweifellos der hauptsächliche Grund für den Aufenthalt der Gäste in der Innenstadt. Er ist ein fester Bestandteil des kulturellen und städtischen Lebens in Sangerhausen.

Zusätzlich soll an diesem Wochenende, vom 07.10. – 09.10.2022, in Ergänzung zum Regionalmarkt, die Erntedankzeit in der Innenstadt mit einem Volksfest gefeiert werden.

Zahlreiche Schausteller mit Karussells und weiteren Unterhaltungsangeboten für kleine und große Gäste, Kunsthandwerker und Versorgungsstände ziehen sich durch die Straßen und laden zum Verweilen ein. Es gibt musikalische Unterhaltung, Bastel- und Schminkstände sowie weitere Kinderanimationen und Angebote für alle Altersklassen.

Das Erntedankfest hat ebenfalls ein ausreichendes Eigengewicht, um ohne die Sonntagsöffnung Besucher in die Innenstadt zu ziehen. Im Vergleich mit vorangegangen, ähnlichen Veranstaltungen, werden auch zum Erntedankfest ca. 1.000 – 1.200 Besucher erwartet. Gemeinsam mit dem Regionalmarkt, werden insgesamt ca. 2.400 – 2.700 Gäste in der Innenstadt erwartet.

Die Stadt Sangerhausen kommt zu dem Ergebnis, dass der Ladenöffnung eine geringe prägende Wirkung beigemessen wird, da sie nach der Gesamtbetrachtung aller vorliegenden Informationen und Daten als bloßer Annex zu den anlassgebenden Veranstaltungen erscheint. Die Besucherzahlen liegen weit über den durchschnittlichen Zahlen der ausschließlich einkaufswilligen Besucher an einem normalen Werktag. Nicht die geplante Sonntagsöffnung der Ladengeschäfte zieht den Besucherstrom in die Innenstadt, sondern der Regionalmarkt mit Erntedankfest. Die Veranstaltung „Regionalmarkt“ wird festgesetzt gem. § 69 (1) Gewerbeordnung (GewO) vom 22.02.1999 (BGBl. I S. 202) in der z. Z. gültigen Fassung.

In Abstimmung mit dem Gewerbe - Verein Sangerhausen e. V. wird daher der 09. Oktober 2022, anlässlich des „Regionalmarktes und Erntedankfest“, als verkaufsoffener Sonntag von 11.00 bis 16.00 Uhr freigegeben. Der örtliche Bezug ist mit der Eingrenzung des Innenstadtbereiches auf die unter Nr. 1 genannten Straßen gegeben. Die Zeiten des Hauptgottesdienstes wurden berücksichtigt.

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung dieser Allgemeinverfügung beruht auf § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686) in der z.Z. gültigen Fassung. Sie kann angeordnet werden, wenn dies im öffentlichen Interesse notwendig ist. Das besondere öffentliche Interesse ist vorliegend, da aufgrund des „Regionalmarktes mit Erntedankfest“ in der Innenstadt, mit einem hohen Besucherandrang zu rechnen ist.

Den Besuchern soll die Möglichkeit gegeben werden, sich neben der gastronomischen Versorgung auch mit Waren des Ge- und Verbrauchs über die Ladenöffnungszeiten hinaus auszustatten. Durch die Anordnung der sofortigen Vollziehung soll sichergestellt werden, dass die Verkaufsstellen geöffnet werden können. Unter Berücksichtigung des kurzen Zeitraums zur beabsichtigten Sonntagsöffnung würde im Falle eines Widerspruchs nicht mehr mit einer abschließenden Entscheidung in der Hauptsache zu rechnen sein.  Das Interesse der zahlreichen Besucher und Gäste sowie der Verkaufsstelleninhaber an der Wirksamkeit dieser Allgemeinverfügung überwiegt hier deutlich gegenüber dem Interesse eines möglichen Widerspruchsführers an der vorläufigen Nichtvollziehbarkeit. Im Vorfeld einer Sonntagsöffnung sind unter Einhaltung aller relevanter Auflagen und Vorschriften umfangreiche planerische und organisatorische Maßnahmen seitens der teilnehmenden Verkaufsstellen erforderlich. Dies setzt eine entsprechende Planungssicherheit voraus. Diese Planungssicherheit wäre nicht gegeben, wenn im Fall eines Widerspruchs oder einer Klage die aufschiebende Wirkung des Rechtsbehelfs eintritt. Der Eintritt der Bestandskraft dieser Allgemeinverfügung ist unter Umständen nicht mehr rechtzeitig zu erwarten. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist im besonderen öffentlichen Interesse gegeben.

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Verwaltungsakt kann bei der Stadtverwaltung Sangerhausen schriftlich oder zur Niederschrift beim Fachdienst Ordnungsangelegenheiten, Markt 7A Widerspruch eingelegt werden. Die Frist zur Einlegung des Widerspruchs beträgt einen Monat. Sie beginnt mit Ablauf des Tages, an dem dieser Verwaltungsakt bekanntgegeben worden ist.

 

Sachbearbeiterin

   
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