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Aktuelles

Fahrzeuge des Bauhofes räumen Schnee

Material eingekauft, Bereitschaftspläne in der Schublade - Städtischer Bauhof startklar für den Winter

Derzeit laufen die Vorbereitungen für den Winterdienst 2022/2023 und sie werden mit dem 1. November abgeschlossen sein.

Für den städtischen Bauhof bedeutet das, dass die Salzsilos mit insgesamt 160 Tonnen Streusalz gefüllt sind und das Splittlager mit ca. 170 Tonnen Streusplitt. Diese Mengen entsprechen der maximalen Lagerkapazität des Bauhofes. Darüber hinaus wurden bereits 200 Tonnen Streusalz vorbestellt und können, je nach Verbrauch, LKW-weise nachbestellt werden.

"Die derzeitige Marktsituation schlägt sich natürlich auch auf die Preise für Streumittel nieder. Haben wir im letzten Jahr noch 86 Euro pro Tonne in der Hauptsaison bezahlt, so liegen wir derzeitig bereits bei 98 Euro pro Tonne. Für die Tonne Streusplitt zahlte die Stadt im letzten Jahr 24,40 Euro pro Tonne in diesem Jahr sind es bereits 29,75 Euro", so Jens Ramisch, Fachdienstleiter Bauhof.

Die Rufbereitschaftspläne der Mitarbeiter sind fertiggestellt und jedem Mitarbeiter wurde eine Tour und ein Fahrzeug zugewiesen. Für die Kernstadt Sangerhausen und die Ortsteile Riestedt, Oberröblingen, Gonna, Obersdorf, Wettelrode, Morungen, Lengefeld und Großleinungen, stehen 34 Mitarbeiter mit 3 Großfahrzeugen (LKW + 2 x Unimog), 10 Geräteträger und 2 VW Transporter für insgesamt 15 Einzeltouren zur Verfügung.

In der Harzpforte (Breitenbach, Horla, Rotha, Passbruch, Wolfsberg) werden die 3 Mitarbeiter des Bauhofes von einem örtlichen Landwirt unterstützt, welcher wieder für die nächsten vier Jahre vertraglich für den Winterdienst gewonnen werden konnte. Hier stehen uns, neben den 2 Gerätträgern des städtischen Bauhofes, ein Traktor des Landwirtes inkl. Fahrer zur Verfügung.

Für Wippra und Grillenberg haben wir 2 Geräteträger und einen Kleintraktor für den Winterdienst zur Verfügung. Diese werden ebenfalls von 3 Mitarbeitern des Bauhofes bedient.
Im Bedarfsfall können wir noch auf einen stadteigenen Radlader zurückgreifen welcher auch schon in den vergangenen Wintern zum Einsatz kam.

Was Sie dazu aber auch wissen sollten:

Der Winterdienst konzentriert sich in erster Linie auf die Hauptverkehrsstraßen. Vorrangig gestreut werden Fahrbahnen mit öffentlichem Personennahverkehr, hohem Verkehrsaufkommen und gefährlichen Straßenabschnitten, wie Kreuzungen und Einmündungen sowie Fußgängerüberwege und öffentliche Gehwege, soweit ein echtes Verkehrsbedürfnis besteht und die Streupflicht nicht auf Anlieger übertragen wurde.
Erst danach wird der Winterdienst, je nach Verkehrsbedeutung, auf die weiteren Straßen im Stadtgebiet ausgedehnt. Der Umfang der Räum- und Streuleistung richtet sich ausschließlich nach den örtlichen Verhältnissen, den vorhandenen Kapazitäten und damit letztendlich auch nach den logistischen und finanziellen Möglichkeiten der Stadt. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Räumung und Streuung von Seiten- und Nebenstraßen besteht nicht.
In zeitlicher Hinsicht bestehen Grenzen für die Vornahme des Winterdienstes für die Stadt dahingehend, als dass diese nicht verpflichtet sind, Räum- und Streumaßnahmen rund um die Uhr durchzuführen.
Grundsätzlich ist der Winterdienst so organisiert, dass mit Beginn des Hauptberufsverkehrs, in der Regel zwischen 6 Uhr und 7 Uhr morgens, Streumaßnahmen bereits getroffen sind. Sonn- und Feiertags muss erst um 8 Uhr morgens der Winterdienst ausgeführt sein, da an solchen Tagen erfahrungsgemäß der Tagesverkehr erst später einsetzt. Die Ausführung von Winterdienstmaßnahmen muss bis 20 Uhr sichergestellt sein und damit auch über die Hauptzeit des abendlichen Hauptberufsverkehrs hinaus.
Bis dahin müssen Winterdienstmaßnahmen z.B. nach wiederholtem Schneefall oder Temperaturabfall auch auf ihre nachhaltige Wirksamkeit hin kontrolliert oder ggf. auch wiederholt werden. Das gilt nicht bei andauernden Schneefall oder bei Eisregen.

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