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Aktuelles

Bericht des Oberbürgermeisters zur heutigen Stadtratssitzung

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Stadträtinnen und Stadträte,
sehr geehrte Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister sowie Mitglieder von Ortschaftsräten und sachkundige Einwohner, liebe Bürgerinnen und Bürger,
sehr geehrte Gäste.

Wie gewohnt beginne ich meinen Bericht an dieser Stelle mit einigen Ausführungen zur Inanspruchnahme des Liquiditätskredites:

Der aktuelle Stand beträgt ca. 10,1 Millionen Euro und liegt damit deutlich unterhalb der Prognose aus unserer Liquiditätsplanung. Dies ist nicht nur der zuletzt gezahlten Bedarfszuweisung geschuldet, sondern insbesondere der vorfristigen Zuweisung des Landkreises Mansfeld-Südharz nach dem Kinderförderungsgesetzt für Kindereinrichtungen von rund 1 Million Euro, sowie der ebenfalls vorfristig gezahlten Gemeindeanteile an der Einkommens- und Umsatzsteuer vom Land Sachsen-Anhalt in Höhe von ca. 1,7 Millionen Euro. Darüber hinaus sind geplante Investitionsmaßnahmen nochmals geschoben, so dass hier Auszahlungen noch nicht erfolgten. Dennoch werden wir zum Ende des Monats November voraussichtlich die höchste Inanspruchnahme des Liquiditätskredites von ca. 16 Millionen Euro erreichen. In Fortschreibung der Liquiditätsplanung wird das Jahr 2022 voraussichtlich mit 13,1 Millionen Euro abschließen.

Der Ortsteil Rotha hat eine neue Ortsbürgermeisterin. In der Sitzung am 20. Oktober 2022 wählte der Ortschaftsrat Frau Heidrun Wodtke zur neuen Ortsbürgermeisterin der Ortschaft Rotha und Frau Susan Wilke zu ihrer Vertreterin. Frau Wodtke ist in ihrem Ort keine Unbekannte, denn sie war seit 2019 die Vertreterin von Frau Süß. Die feierliche Übergabe der Ernennungsurkunde, welche Frau Wodtke für den Zeitraum vom 26. Oktober 2022 bis zum 30. Juni 2024 in das Ehrenbeamtenverhältnis beruft, erfolgte am 25. Oktober im Rathaus. Ich wünsche ihr für die anstehenden Aufgaben und Herausforderungen alles Gute und viel Erfolg. Zu den Ortschaftsratswahlen im Jahr 2019 wurde durch den Ortschaftsrat Rotha Frau Dorothea Süß zur Ortsbürgermeisterin gewählt. Mit Wirkung vom 1. Oktober 2022 legte Frau Süß aus persönlichen Gründen ihr Ehrenbeamtenverhältnis nieder.  In Ihrer Funktion setzte sie sich stets für die Belange ihrer Ortschaft ein. Frau Süß wird sich auch weiterhin im Ortschaftsrat engagieren. Ich bedanke mich ganz herzlich bei Frau Süß für ihre geleistete Arbeit und wünsche ihr persönlich weiterhin alles erdenklich Gute.

Am 13. November 2022, dem Volkstrauertag, findet eine Kranzniederlegung auf dem Sangerhäuser Friedhof statt. Im Gedenken an die Toten aller Kriege und Opfer der Gewaltherrschaft aller Nationen lege ich gemeinsam mit dem Landrat des Landkreises Mansfeld-Südharz, André Schröder, um 11:00 Uhr auf dem Sangerhäuser Friedhof einen Kranz nieder. Jährlich wird dem Volkstrauertag bundes- und weltweit gedacht. Größere und kleinere Gedenkveranstaltungen sowie Bildungs- und Begegnungsprojekte finden an Kriegsgräberstätten und auf Gemeindefriedhöfen sowie an Denkmälern oder im Rahmen von Gedenkgottesdiensten statt. Der Volkstrauertag soll aber nicht ausschließlich an die Kriegstoten und Opfer der Gewaltherrschaft erinnern. Der ursprüngliche Gedanke, dass es nur um Kriegstote geht, ist ein Stück erweitert worden, etwa um Opfer von Rassismus. Auch wir in Sangerhausen verstehen diesen Gedenktag als einen Tag der Trauer. Der Volkstrauertag ist aber auch zu einem Tag der Mahnung zu Versöhnung, Verständigung und Frieden geworden.Die diesjährige Kranzniederlegung betrifft uns emotional völlig neu. Die gegenwärtigen Umstände nach Beginn des Krieges in der Ukraine verändern selbst den Gedenktag. Bitte lassen Sie uns geschlossen als Stadtparlament und gemeinsam mit den Bürgern unserer Stadt anlässlich des Volkstrauertages zum Gedenken der Gefallenen der Kriege und der Gewaltherrschaft auf dem Sangerhäuser Friedhof zusammenfinden.

Auch die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Sangerhausen werden anlässlich des Volkstrauertages allen verstorbenen Kameradinnen und Kameraden am Feuerwehrdenkmal der Stadt Sangerhausen mit einer Kranzniederlegung gedenken. Das Ehrendenkmal wurde den verunglückten Kameraden Ludwig, Brandt und Tacke errichtet. Alle drei Feuerwehrleute kamen bei einem Brand in der Malzfabrik Sangerhausen am 18. und 19. November 1911 um ihr Leben. Ihnen zu Ehren gibt es in Sangerhausen die Ludwig-, Tacke- und die Brandtstraße.

Des Weiteren möchte ich Sie über einen wichtigen Termin informieren: am 5. Dezember 2022 ist der Internationale Tag des Ehrenamtes. In Deutschland engagieren sich mehr 23 Millionen Menschen in diesem Amt. Ihr Engagement soll mit diesem Tag gewürdigt werden. Er ist ein Zeichen der Wertschätzung für die Arbeit der vielen freiwilligen Helfer, die sich für unsere Gesellschaft einsetzen. So wie im Jahr 2019 wollen wir uns auch in diesem Jahr auf eine Thematik konzentrieren. In diesem Jahr werden wir uns als Stadt, anlässlich des Ehrentages, bei den Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren und bei den ehrenamtlichen Helfern des Technischen Hilfswerks für die zahlreichen Einsätze und Hilfeleistungen bedanken. Über 300 Einladungen für Feuerwehrfrauen, bzw. Feuerwehrmänner und deren Partnerinnen oder Partner, die im aktiven Einsatzdienst sind, wurden für den 2. Dezember 2022 verschickt. Dazu kommen 20 Einsatzkräfte des THW. Die Veranstaltung wird allein durch Sponsoring finanziert.

Derzeit sind bereits die Vorbereitungen für den städtischen Winterdienst abgeschlossen. Für den Bauhof bedeutet das, dass die Salz-Silos mit insgesamt 160 Tonnen Streusalz und das Splitt-Lager mit ca. 170 Tonnen Streusplitt gefüllt sind. Dies entspricht zugleich der maximalen Lagerkapazität des städtischen Bauhofes. Darüber hinaus wurden bereits 150 Tonnen Streusalz vorbestellt und können, je nach Verbrauch, LKW-weise nachbestellt werden. Die Rufbereitschaftspläne der Mitarbeiter sind fertiggestellt und jedem Mitarbeiter wurde eine Tour und ein Fahrzeug zugewiesen. Was Sie dazu aber auch wissen sollten: der Winterdienst konzentriert sich in erster Linie auf die Hauptverkehrsstraßen. Vorrangig gestreut werden Fahrbahnen mit öffentlichem Personennahverkehr, hohem Verkehrsaufkommen und gefährlichen Straßenabschnitten, wie Kreuzungen und Einmündungen sowie Fußgängerüberwege und öffentliche Gehwege, soweit ein echtes Verkehrsbedürfnis besteht und die Streupflicht nicht auf Anlieger übertragen wurde. Erst danach wird der Winterdienst, je nach Verkehrsbedeutung, auf die weiteren Straßen im Stadtgebiet ausgedehnt. Eine gesetzliche Verpflichtung zur Räumung und Streuung von Seiten- und Nebenstraßen besteht nicht. Grundsätzlich ist der Winterdienst so organisiert, dass mit Beginn des Hauptberufsverkehrs, in der Regel zwischen 6 Uhr und 7 Uhr morgens, Streumaßnahmen bereits getroffen sind. Sonn- und feiertags muss erst um 8 Uhr morgens der Winterdienst ausgeführt sein, da an solchen Tagen erfahrungsgemäß der Tagesverkehr später einsetzt. Die Ausführung von Winterdienstmaßnahmen muss bis 20 Uhr sichergestellt sein und damit auch über die Hauptzeit des abendlichen Hauptberufsverkehrs hinaus. Bis dahin müssen Winterdienstmaßnahmen, zum Beispiel nach wiederholtem Schneefall oder Temperaturabfall, auch auf ihre nachhaltige Wirksamkeit hin kontrolliert oder gegebenenfalls auch wiederholt werden. Dies gilt nicht bei andauerndem Schneefall oder bei Eisregen.

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