Auslegung Entwurf Bebauungsplan Nr. 10 "Gewerbegebiet MIFA"
Gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu unterrichten.
Der Planentwurf einschließlich der Begründung wird für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Gleichzeitig werden gemäß § 4 (1) BauGB die Behörden und Träger öffentlicher Belange, die durch die Planung berührt werden, beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Der Entwurf mit Begründung liegt vom 24.02.2014 bis 28.03.2014
bei der Stadtverwaltung Sangerhausen, Fachbereich Stadtentwicklung und Bauen, Fachdienst Stadtplanung, Zimmer 212 in 06526 Sangerhausen, Markt 7a während folgender
Dienstzeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Montag von |
9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15.30 Uhr |
Anlagen:
Anschreiben zur Öffentlichen Bekanntmachung