Aktuelles

Stadtbüro erinnert an Beantragung und Gültigkeit von Dokumenten

Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen.

Wer es vorsätzlich oder leichtfertig  unterlässt, für sich oder als gesetzlicher Vertreter eines Minderjährigen für diesen einen Ausweis ausstellen zu lassen, handelt ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Dokumentes ist nicht zulässig. Bitte überprüfen Sie Ihre Dokumente auf die Gültigkeit.

Bei Ablauf der Gültigkeit haben Sie unter Umständen ein Verwarn- oder Bußgeld zu entrichten. Die Ausstellung der Dokumente erfolgt bei der Bundesdruckerei und kann mehrere  Wochen dauern. Bitte beantragen Sie Ihre Dokumente rechtzeitig (ca. 4 - 6 Wochen) vor Ablauf der Gültigkeit.

Bei der Beantragung von Personalausweisen und  Reisepässen müssen Sie persönlich vorsprechen.

Sie benötigen:

Geburtsurkunde

Eheurkunde

1 Passbild biometrisch

alten Personalausweis bzw. Reisepass

Gebühren:

vorläufiger Personalausweis                               10,00 €

Personalausweis bis zum  24. Lebensjahr          22,80 €

Personalausweis ab dem  24. Lebensjahr           28,80 €

Reisepass bis zum 24. Lebensjahr                     37,50 €

Reisepass ab dem 24. Lebensjahr                     59,00 €