Stadtbüro erinnert an Beantragung und Gültigkeit von Dokumenten
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen Personalausweis oder Reisepass zu besitzen.
Wer es vorsätzlich oder leichtfertig unterlässt, für sich oder als gesetzlicher Vertreter eines Minderjährigen für diesen einen Ausweis ausstellen zu lassen, handelt ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer eines Dokumentes ist nicht zulässig. Bitte überprüfen Sie Ihre Dokumente auf die Gültigkeit.
Bei Ablauf der Gültigkeit haben Sie unter Umständen ein Verwarn- oder Bußgeld zu entrichten. Die Ausstellung der Dokumente erfolgt bei der Bundesdruckerei und kann mehrere Wochen dauern. Bitte beantragen Sie Ihre Dokumente rechtzeitig (ca. 4 - 6 Wochen) vor Ablauf der Gültigkeit.
Bei der Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen müssen Sie persönlich vorsprechen.
Sie benötigen:
Geburtsurkunde
Eheurkunde
1 Passbild biometrisch
alten Personalausweis bzw. Reisepass
Gebühren:
vorläufiger Personalausweis 10,00 €
Personalausweis bis zum 24. Lebensjahr 22,80 €
Personalausweis ab dem 24. Lebensjahr 28,80 €
Reisepass bis zum 24. Lebensjahr 37,50 €
Reisepass ab dem 24. Lebensjahr 59,00 €