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Naturdenkmal in Wettelrode muss gefällt werden

Bei einer turnusmäßigen Überprüfung der Linde in der Schenkstraße in Wettelrode, wurde festgestellt, dass die Linde durch extrem stark geschädigt ist und das dieser Baum schon seit langer Zeit nicht mehr dem Habitus einer Winterlinde entspricht.

Der gespaltene Stamm wurde mit Beton verfüllt und begünstig somit die weitere Spaltung. Die Krone ist in der Vergangenheit extrem, bis zum Stamm eingekürzt worden. In Folge dieser Maßnahmen sind die großen Schnittstellen von extremer Fäule, bis tief in den Stammbereich, befallen. Die vorgefunden Restwandstärke in diesem Bereich, lässt erwarten, dass die vorhanden Äste im belaubten Zustand abbrechen. Im Stammfuß steht regelmäßig Wasser und führt zu Fäule bis in die Wurzeln. Die in diesen Bereich vorgefunden Restwandstärke schwankt zwischen 0 und 20 cm und garantiert keine Standfestigkeit mehr.  Aus den genannten Gründen wurde eine Befreiung von den Verboten des § 28 (2) Bundesnaturschutzgesetz beim Landkreis Mansfeld-Südharz (LK) erwirkt. Bei einer Abstimmung mit dem zuständigen Amt des LK vor Ort, wurde deutlich auf den maroden Zustand des Baumes hingewiesen und dringender Handlungsbedarf angemahnt. Aus Verkehrssicherungsgründen muss die Linde in der nächsten Woche leider gefällt werden.