Aktuelles

Bericht des Oberbürgermeisters zur 26.Stadtratssitzung am 02.03.2017 zu den Themen:

Ansiedlung des Gartenbau-Kompetenzzentrums „The Garden“ im Industriepark Mitteldeutschland - IPM

Heute möchte ich erstmals öffentlich in meinem Bericht zur Stadtratssitzung über den aktuellen Stand der Problemlösungen berichten. Der Bericht setzt auf den Informationen der Sonderratssitzung vom 11. Januar auf und wird natürlich um die Verhandlungen  ausgespart, für die Vertraulichkeit mit dem Investor vereinbart wurden. Darauf haben wir uns gestern im Hauptausschuss verständigt.

Zunächst möchte ich einen Dank voraus schicken. Ich möchte mich bei den Organisatoren der Demonstration am 31.01.2017, der Bürgerinitiative Sangerhausen – B.I.S. bedanken, die es geschafft haben, einige hundert Bürgerinnen und Bürger zur Teilnahme anzuhalten. In unsere Stadt gibt es momentan kein wichtigeres Thema als die Ansiedlung des Unternehmens im Gebiet des IPM. In vielen Diskussionen kommt das Unverständnis für die Ansiedlungshemmnisse zum Ausdruck. Ein Danke auch dem Gewerbeverein, dass er mit seiner Aktion gezeigt hat, wie unsere Innenstadt mit geschlossenen Geschäften an einem Werktag wirkt. Ich hoffe, dass dieser öffentliche Druck Wirkung zeigt.

Am 30. Januar, am 17. Februar und am 24. Februar 2017 fanden Gespräche in Sangerhausen und in Magdeburg statt, die alle das Ziel hatten einen Konsens der durchaus unterschiedlichen Interessen auf einer vertretbaren rechtlichen Grundlage zu finden um Lösungsmöglichkeiten für artenschutzrechtliche Konflikte aufzuzeigen. Der BUND Sachsen-Anhalt war in das Gespräch am 17. Februar 2017 beim Ministerium für Umweltschutz, Landwirtschaft und Energie (MULE) einbezogen. Die nächste Beratung ist für den 17. März 2017, zu dem die Landrätin einlädt, vereinbart.

Nun aber zu den Inhalten:

Allen Beteiligten ist inzwischen klar, dass es für die Ansiedlung des Gartenbau-Kompetenzzentrums keine Alternativflächen in Sangerhausen gibt. Die Fläche des Indus- trieparkes, der ja mit ca. 260 ha im Flächennutzungsplan der Stadt Sangerhausen ausgewiesen ist, stellt die einzige Möglichkeit dar. Eine weitere Diskussion darüber ist weder zeitlich noch sachlich zu halten. Wer anderes behauptet, gefährdet schon damit die Ansiedlungsbemühungen.

Die Ansiedlung soll in 3 Bauabschnitten auf einer Gesamtfläche von 150 ha erfolgen. Diese Fläche liegt im südlichen Bereich, direkt an die Autobahn A38 angrenzend. Mit dem 1. Bauabschnitt soll in diesem Frühjahr begonnen werden. In welchen Zeiträumen die weiteren Bauabschnitte realisiert werden liegt in Händen des Investors. Dennoch muss natürlich das gesamte Gebiet betrachtet werden.

Der Investor erwartet, dass die Stadt Sangerhausen das artenschutzrechtliche Problem, insbesondere den Feldhamster betreffend, löst und sozusagen eine „hamsterfreie Fläche“ zur Verfügung stellt. Dazu hat die Stadt ein fundiertes Frühjahrsumsiedlungskonzept erarbeitet und einen entsprechenden Ausnahmeantrag zur Umsiedlung der auf dem Gebiet vermuteten Feldhamster nach § 45 Bundesnaturschutzgesetz bei der Unteren Naturschutzbehörde, dem Landkreis Mansfeld Südharz, eingereicht. Der Antrag ist noch in Bearbeitung. Mit einer Genehmigung wird in Kürze gerechnet.

Für den ersten Bauabschnitt hat die Stadt Sangerhausen Umsiedlungsflächen im Umfang von mehr als 30 ha aufgezeigt und mit den Bewirtschaftern dieser Flächen Vorabsprachen getroffen. Entsprechende Verträge zur hamsterfreundlichen Bewirtschaftung  können in Kürze geschlossen werden. Für die weitere Entwicklung hat die Stadt Sangerhausen einen Flächenpool von ca. 380 ha feldhamstergeeigneter Flächen aufgezeigt, die für weitere Umsiedlungen herangezogen werden können. Für einige dieser Flächen gibt es bereits strukturierte Gespräche. Ein erheblicher Anteil der Flächen ist im Besitz des Landes Sachsen-Anhalt und könnte dauerhaft als Ersatzlebensraum geschützt werden. Bisher gibt es für den Feldhamster in unserer Region keine gesicherten Schutzräume mit Ausnahme der Flächen, die bereits für die Umsiedlung durch den Neubau der Mifa, durch die Stadt gesichert wurden.

Ich habe unter Vorbehalt der Zustimmung durch den Stadtrat angeboten, die verbleibenden ca. 110 ha im Gebiet des IPM nicht weiter zu beplanen um dadurch und durch einen perspektivischen Grunderwerb die Kernpopulation des Feldhamsters, die bekanntlich nördlich des jetzigen Vorhabengebietes liegt, zu schützen.

Welche Rolle  bei der Stärkung der Population des Feldhamsters die geplante Ham -steraufzuchtstation spielen kann, wurde ebenfalls erörtert. Dem BUND ist diesbezüglich eine Zusammenarbeit erneut angeboten worden. Letztlich kommt es in den nächsten Tagen darauf an, die Naturschutzbehörden, vom Landkreis bis zum MULE, davon zu überzeugen, dass die Stadt Sangerhausen durch diesen sicherlich nicht einfachen Eingriff, ausreichend Ausgleichsmaßnahmen realistisch anbietet. Die Hamsterpopulation umfasst eine Größe von ca. 1600 ha – es geht also um 10 Prozent davon.

Durch die Konsenssuche soll vermieden werden, dass gegen die Umsiedlung des Feldhamsters der Klageweg eingeschlagen wird. Der damit einhergehende Zeitverlust führt zwangsläufig zum Scheitern des Projektes.

Im Interesse der Entwicklung unserer Stadt fordere ich alle Beteiligten auf, das Projekt konstruktiv zu begleiten. Dienst nach Vorschrift reicht nicht aus. Es geht um das Überleben einer ganzen Region.

Aktuelle Lage Haushalt und Liquidität

Die Inanspruchnahme des Liquiditätskredites lag zum Wochenbeginn bei annähernd 25,1 Mio. €. Im Rahmen der Fortschreibung der Liquiditätsplanung sollte der Monat Februar mit einer Inanspruchnahme von 25,2 Mio. € abschließen. 

Die Einzahlungen im Monat lagen bei rund 4,2 Mio. € (4,0 Mio. € Ergebnishaushalt und 200 T€ im Investitionshaushalt). Die Auszahlungen betrugen 3,5 Mio. € (3,3 Mio. € Ergebnishaushalt und 200 T€ im Investitionshaushalt).

In den Einzahlungen waren als größte Positionen die anteiligen Raten Schlüsselzuweisungen in Höhe von 1,2 Mio. €, die Zuwendungen nach dem Kinderförderungsgesetz in Höhe von 785 T€ sowie Einzahlungen im Steuerlauf (Gewerbesteuer 750 T€, Grundsteuer B 525  T€ und Grundsteuer A 54 T€) enthalten.

Im Monat Februar wurde erneut eine Rate Kreisumlage gezahlt. Die Stadt hat insofern die Rate September 2016 nachgeholt. Die offenen Forderungen Kreisumlage aus dem Haushaltsjahr 2016 sollten durch künftige Zahlungen dann mit Abschluss des Monats Mai erledigt sein. Diese Zahlungsziele sind Bestandteil eines Stundungsantrages zur Kreisumlage, zu welchem am 20.02.2017 eine Anhörung beim Landkreis stattgefunden und bei dem neben dem Fachbereich Finanzen des Landkreises auch die Kommunalaufsicht teilgenommen hatte. Nach Austausch der Argumente wurde eine Entscheidung über den Stundungsantrag bis Mitte März in Aussicht gestellt. Der dem Stundungsantrag beigefügte Zahlungsplan lässt neben der Zahlung der offenen Raten aus 2016 lediglich noch Zahlungen von 4 Raten zum HH- Jahr 2017 zu (je 896.488 € in den Monaten Juni - September). Somit sind zur Forderung Kreisumlage 2017 zum aktuellen Stand 7,1 Mio. € nicht untersetzt.

Entwicklung der Einwohnerzahlen 

Die Einwohnerzahl der Stadt Sangerhausen hat sich leider weiterhin rückläufig entwickelt. So hatten am Stichtag des 31.12. in den Jahren 2014-2016 folgende Anzahlen von Bürgern ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Sangerhausen: 

2014:  28.084        
2015:  28.319 (Flüchtlingszuwachs)       
2016:  27.863

Aus den Zahlen wird ersichtlich, dass Sangerhausen ohne Zuwachs im Asyl und Flüchtlingsbereich jährlich deutlich mehr als 400 Einwohner verliert. Zum Ende des Jahres 2016 hatten wir in Sangerhausen 26.726 Einwohner mit deutscher Staatsangehörigkeit und 1.137 Einwohner mit anderen Staatsangehörigkeiten. Davon sind rund die Hälfte dem Bereich Asyl und Flüchtlinge zuzuordnen, so dass es in Sangerhausen damit auch zahlreiche Einwohner in Sangerhausen mit unterschiedlichsten Staatsangehörigkeiten gibt (z.B. Russland, Finnland, Vietnam, England, Italien, Polen, Bulgarien u.a.m.

Im Altersbereich zwischen 18 und 64 Jahren gibt es erwartungsgemäß die meisten Einwohner mit einer Zahl von 16.060. Der Altersbereich ab 65 Jahre ist mit 8.133 Einwohnern nicht überraschend kräftig vertreten. Die Altersgruppe von 0-17 Jahren verzeichnet 3.670 Einwohner.
Obwohl wir in den letzten 3 Jahren einen leichten Geburtenanstieg und auch einen Zuwachs in der Zahl der 0-17 jährigen verzeichnen können, muss festgestellt werden, dass dieser Zuwachs nicht die Anzahl der jährlich zu verzeichnenden Sterbefälle auffangen kann.

Uns allen ist klar, dass insbesondere ein Zuwachs an Arbeitsplätzen in Sangerhausen sich sehr positiv auch auf unsere Einwohnerentwicklung mit allen daran hängenden positiven Effekten auswirken würde.

Obdachlosigkeit in Sangerhausen – Zahlen und Kosten

Zu den pflichtigen Aufgaben der Stadt Sangerhausen gehört nach dem Gesetz zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt unter anderem die Vermeidung von Obdachlosigkeit.

Im Hinblick auf alleinstehende Personen wurde diese Aufgabe an die Arbeits-und Bildungsinitiative übertragen, die seitdem das Haus der Wohnhilfe betreibt. Die Bewohner des Objektes, bei denen in der Mehrzahl multiple Problemlagen festzustellen sind, werden vor Ort außerdem sozialpädagogisch betreut.

Im Jahr 2016 nutzten 28 Personen das Haus der Wohnhilfe, wobei 12 davon längerfristig untergebracht sind. Eine Vermittlung der Wohnungslosen in ein eigenes Mietverhältnis ist erfolglos geblieben.

Neben der Leiterin des Hauses sind zwei Langzeitarbeitslose dort als Arbeitsgelegenheit (1Euro-Job) bzw. im Rahmen des Bundesprogramms für Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt tätig. Die Stelle eines Bundesfreiwilligen konnte aufgrund fehlender Bewerber nicht besetzt werden.

Durch die erhobenen Nutzungsgebühren, die im Wesentlichen vom Jobcenter als Unterkunftskosten erbracht werden, können die entstehenden Personal- und Bewirtschaftungskosten nicht gedeckt werden. So betrug das Defizit des Jahres 2015, welches aus dem städtischen Haushalt gedeckt wurde, ca. 31.000 €. Derzeit wurde das Sozialamt des Landkreises Mansfeld-Südharz schriftlich aufgefordert, sich an den entstehenden Kosten auf der Grundlage sozialhilfe-rechtlicher Regelungen zu beteiligen. Bereits in der Vergangenheit gab es dazu mehrfach Gespräche.

Für alleinstehende Frauen oder Familien mit Kindern werden durch die Stadt zur Vermeidung von Obdachlosigkeit von der SWG Wohnungen angemietet und den Betroffenen überlassen. Im vergangenen Jahr handelte es sich um 6 Familien, die nach angekündigten und ggf. bereits durchgeführten Zwangsräumungen, auf dieses Hilfeangebot angewiesen waren.

Trotz intensiver Bemühungen der Mietschuldenfachstelle macht sich aktuell die Anmietung zwei weiterer Wohnungen erforderlich.

Jahresbericht Stadtsanierung

Sachstandsbericht  für das Jahr 2016 für die Programmgebiete

· Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahme, Sangerhausen – Kernstadt

· Städtebaulicher Denkmalschutz, Sicherung und Erhaltung historischer Stadtkerne, Sangerhausen – Altstadtkern

· Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen im ländlichen Bereich, Wippra – Ortskern

1. Sanierung, Sangerhausen Kernstadt

Seit der Aufnahme der Stadt Sangerhausen in das Programm Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen des Landes Sachsen-Anhalt im Jahr 1991 wurden für das Sanierungsgebiet Sangerhausen-Kernstadt insgesamt 28.435.171 Euro Fördermittel bewilligt. Darin ist ein Eigenmittelanteil der Stadt von 7.879.274 Euro enthalten. Das Programm der klassischen Stadtsanierung ist vom Bund nicht weiter fortgeführt worden, so dass die letzten Fördermittel im Programmjahr 2012 bewilligt wurden. Da sich ein Programmjahr in 5 Haushaltjahre aufgliedert, wurden also im Jahr 2016 letztmalig Fördermittel ausgezahlt.

Aus Mieten und Pachten, insbesondere aus den Erlösen des Parkplatzes Innenstadt Süd, standen bisher zusätzliche Einnahmen in Höhe von 2.083.691 Euro für Fördermaßnahmen im Förderprogramm Sangerhausen Kernstadt zur Verfügung.

Mit den bisher bewilligten Geldern sowie den zusätzlichen Einnahmen kann also von einem Gesamtkostenrahmen in Höhe von 30.518.862 Euro ausgegangen werden.

Von den o. g. Fördermitteln wurde im Haushaltsjahr 2016 ein Betrag von 267.220 Euro eingesetzt, der im Wesentlichen zur Begleichung von Ausgaben der Vorbereitung und für Ordnungsmaßnahmen, wie zur Instandsetzung der Oberfläche Speckswinkel, der Neugestaltung des Bürgerparks Altendorf sowie der anteiligen Förderung privater Baumaßnahmen diente.

2. Städtebaulicher Denkmalschutz, Sangerhausen Altstadtkern

Im Programm Städtebaulicher Denkmalschutz - Sangerhausen Altstadtkern wurden seit der Programmaufnahme von 1998 insgesamt 17.720.503 Euro Fördermittel bewilligt. Davon beträgt der aufzubringende Eigenmittelanteil der Stadt Sangerhausen 3.544.101 Euro. Eine Bewilligung von Fördermitteln im Programmjahr 2016 (für die Haushaltsjahre 2016 bis 2020) wurde durch das Landesverwaltungsamt für den Altstadtkern bisher nicht ausgesprochen.

Im Haushaltsjahr 2016 wurden insgesamt 3.178.041Euro (in 2015 waren es 676.365 Euro) für Ausgaben der Vorbereitung, für Ordnungsmaßnahmen und für Baumaßnahmen eingesetzt.

Damit konnte erheblich zur Arbeitsplatzsicherung vieler mittelständischer Unternehmen in der Region Südharz beigetragen werden.

Zu den wohl wichtigsten Baumaßnahmen im Jahr 2016 zählte die Fertigstellung der Sanierung des Bahnhofes von Sangerhausen im September 2016. Von den insgesamt rund 7 Mio. Euro Gesamtinvestition wurden bisher fast 2 Mio. Euro aus dem Förderprogramm des städtebaulichen Denkmalschutzes in 2016 zur Finanzierung zur Verfügung gestellt.

Zu den Ordnungsmaßnahmen zählten Maßnahmen wie die weitere Sanierung der Gonnamauer/Mühlendamm 2. BA und die weitere Sicherung der Stadtmauer „Hinter dem Harz“. Im Juli 2016 konnte die ehemalige „Huckelpiste“, die neugestaltete Jacobstraße, wieder für den Verkehr freigegeben werden.

Bei den Ausgaben für Baumaßnahmen konnten private Instandsetzungen an 9 Gebäuden im Altstadtkern mit anteiligen Fördermitteln unterstützt werden.

Mit der Hilfe von Mitteln aus der Stadtsanierung und dem Denkmalschutz wurden von insgesamt rund 96.400 m² an öffentlichen Straßen und Plätzen rund 83.740 qm, mithin gerundet bisher 87 % aller öffentlichen Straßen und Plätze im Sanierungsgebiet von Sangerhausen umgestaltet.

3. Fördermittelwettbewerb: EFRE Konzept 2016 im Rahmen OP-EFRE 2014-2020

Die Stadt Sangerhausen hat sich von den insgesamt 42 antragsberechtigten Stadtumbaustädten im Jahr 2016 an der 1. Stufe des Fördermittelwettbewerbs im Rahmen des Operationellen Programm der EU 2014-2020 beteiligt und ein EFRE Konzept mit der Maßnahme Revitalisierung des Goldenen Saals und mit dem Projekt Schützenplatz eingereicht.
Mit der Beteiligung beabsichtigt die Stadtverwaltung zusätzliche Fördermittel für den Altstadtkern einzuwerben und die besonders günstigen Konditionen einer nur 7%igen Eigenbeteiligung aus dem Stadthaushalt zu nutzen.

Die Stadt zählt zu den von einer Wettbewerbskommission ausgewählten 10 Städten, die bis zum 15.01.2017 im Rahmen der zweiten Stufe, dem Selektionsverfahren, einen Förderantrag einreichen konnten. Die Stadtverwaltung hat zunächst für das Programmjahr 2017 den Antrag zur Revitalisierung des Goldenen Saals eingereicht und beabsichtigt für das Programmjahr 2018, Ende 2017 einen Förderantrag zur Finanzierung der Umgestaltung des Schützenplatzes zu stellen.

Grundvoraussetzung für eine Förderung ist, dass die Stadt Sangerhausen auch Eigentümer der Gebäude bzw. Grundstücke ist. Daran wird zurzeit intensiv gearbeitet.

4. Sanierung Wippra Ortskern

Das Landesverwaltungsamt hat der Stadt Sangerhausen im Jahr 2015 mitgeteilt, dass für die Sanierungsmaßnahme „Wippra-Ortskern“ die Schlussabrechnung bzw. der Endverwendungsnachweis dem Land in 2016 vorzulegen ist.

Die erforderlichen Gesamtunterlagen wurden dem Landesverwaltungsamt fristgerecht übergeben. Der Endverwendungsnachweis befindet sich gegenwärtig in der Prüfung.

5. Allgemeines

Das Sanierungsbüro des Fachbereiches Stadtentwicklung und Bauen hat im Jahr 2016 insgesamt 53 Anträge auf sanierungsrechtliche Genehmigung für Bauvorhaben und 58 Rechtsgeschäfte bearbeitet.

Planungsrechtliche Beurteilungen erfolgten für 27 Bauvorhaben, allgemeine Stellungnahmen konnten für 297 Vorgänge erarbeitet werden.

Abbruch Malzfabrik

Die Schill Malz GmbH & co. KG Osthofen hat jetzt das Unternehmen Aurin aus Auleben bei  Nordhausen mit dem weiteren Abriss und der Entsorgung des Abrissmaterials auf dem Geländes der ehemaligen Malzfabrik beauftragt und der Stadt versichert, dass die notwendigen finanziellen Mittel dafür auch zur Verfügung stehen.

Das für die Genehmigung erforderliche Untersuchungs -und Entsorgungskonzept wird derzeit durch das Abrissunternehmen erstellt. In den vergangenen Wochen haben dazu wohl mehrere Gespräche mit der Umweltbehörde stattgefunden. Da die Schill Malz GmbH & co. KG keine eigene Verwendung für diese Fläche hat, ist ein Verkauf geplant. Die Stadt wurde über diese Absichten informiert, um eigene Planungsabsichten für diesen Standort zu beraten.

Kreuzung B 86/ L 223 Riestedter Bahnhofstraße

Die Forderung der Stadt lautete, dass die Geschwindigkeit von 100 km/h auf 70 km/h auf der B 86 zu senken ist, um die Sicherheit des Verkehrs an der Kreuzung zu erhöhen. Im Ergebnis der Diskussion kam die  Kommission zur Auffassung, dem Antrag der Stadt auf  Geschwindigkeitsminderung nicht zuzustimmen. 

Herr Venohr vom Polizeirevier Mansfeld-Südharz ist als Mitglied der Unfallkommission bereit, im Ortschaftsrat in Riestedt die Verkehrssituation am Kreuzungspunkt und die Entscheidung zu erklären. Ich persönlich kann diese Entscheidung nicht nachvollziehen. Ich erachte eine Reduzierung der Geschwindigkeit für geboten und trage auch das vom Ortschaftsrat geforderte Überholverbot mit.

Linden Wettelrode

Sie haben sicherlich in den vergangenen Tagen in der Mitteldeutschen Zeitung gelesen, dass in der Ortschaft Wettelrode vor dem Hintergrund der Gefahrenabwehr zwei Linden verschnitten und eine Linde gefällt werden musste. Dies führte in der Bevölkerung der Ortschaft Wettelrode zu einem Aufschrei. Eine Bürgerinitiative gründete sich. Eine Unterschriftenaktion gegen die Fällung der Linde wurde von der Bürgerinitiative organisiert.
 
Ich habe den Vorgang zur Fällung der Linde in Wettelrode nochmals geprüft und bin zu der Auffassung gekommen, dass die Einschätzung der Fachleute aus der Verwaltung durchaus plausibel erscheint. Bei der turnusmäßigen Überprüfung der Linde in der Schenkstraße in Wettelrode wurde festgestellt, dass die Linde bereits extrem geschädigt war und dass dieser Baum schon seit langer Zeit nicht mehr dem Habitus einer Winterlinde entsprach. Der gespaltene Stamm wurde mit Beton verfüllt. Dies begünstigte die weitere Spaltung. Die Krone war in der Vergangenheit extrem bis zum Stamm eingekürzt worden. In Folge dieser großen Schnittstellen trat extreme Fäulnis bis tief in den Stamm ein. Die vorgefundenen Restwandstärken ließen erwarten, dass vorhandene Äste im belaubten Zustand abbrechen. Im Stammfuß stand regelmäßig Wasser und führte zu Fäule bis in die Wurzeln. Die in diesem Bereich vorhandene Restwandstärke schwankte zwischen 0 und 20 cm und garantierte keine Standfestigkeit. 

Der Landkreis hat der Fällung deshalb zugestimmt. Der restliche Stamm wurde am 28.02.2017 durch die Mitarbeiter des Bauhofes gefällt. 

Die Bürgerinitiative aus Wettelrode unterstellt der Stadt Sangerhausen, dass sie die unter Schutz gestellten Naturdenkmale nicht respektiert. Das ist nicht der Fall! Die nach Gesetz zuständige Behörde hat den Prozess begleitet und dem Pflegeschnitten zugestimmt und auch die Fällung genehmigt. Die Arbeiten wurden von qualifizierten Mitarbeitern entschieden, angeleitet und durchgeführt. 

Mitarbeiter der Stadt Sangerhausen und Mitglieder des Ortschaftsrates werden gemeinsam über einen möglichen Standort einer Ersatzpflanzung beraten und die Sicherungsmaßnahmen für die anderen Linden fachlich vorbereiten und besprechen. Die Bürgerinitiative kann sich gern in diesen Prozess einbringen.

Verfassungsbeschwerde Kinderförderungsgesetz LSA beim Bundesverfassungsgericht

Acht Kommunen des Landes Sachsen-Anhalt, u. a. die Stadt Sangerhausen, schlossen sich zusammen und klagten gegen das Kinderförderungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Die Klage ging durch alle Instanzen und wird nun vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt. Nun hat der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichtes alle acht Bürgermeister für den 12.04.2017, 10 Uhr, nach Karlsruhe eingeladen. An diesem Tag ist die mündliche Verhandlung anberaumt und die Bürgermeister bzw. ein Sprachführer erhalten die Gelegenheit, ihr Anliegen vorzutragen. Herr Schuster wird in meiner Vertretung daran teilnehmen. 

Offenkundig misst das Bundesverfassungsgericht dem Antrag der 8 klagenden Kommunen große Bedeutung bei.