Straßensperrungen in der Stadt Sangerhausen und den Ortsteilen
Auf Grund einer Havarie an der Trinkwasserleitung erfolgt die Vollsperrung der Morunger Straße in Sangerhausen in Höhe Bahntunnel in der Zeit vom 22.01.2021 bis voraussichtlich 29.01.2021.
Die Erreichbarkeit der Gewerbegebiete Weinlager und Schacht sowie das Tierheim ist über die Straßen Im Schlag und Schachtstraße gegeben.
Die Wassertorstraße in Sangerhausen wird in der Zeit vom 25.01.2021 bis 14.02.2021 wegen Umbaumaßnahmen an einem Wohnhaus voll gesperrt.
Die Erreichbarkeit der Grundstücke erfolgt durch Sackgassenregelung.
Wegen einer Havarie am Abwasserkanal und anschließender Kanalbauarbeiten macht sich die Vollsperrung der Parkstraße
in Sangerhausen in der Zeit vom 14.01.2021 bis voraussichtlich 05.03.2021 erforderlich.
OT Wettelrode
In der Ortschaft Wettelrode wird ab 12.01.2021 bis voraussichtlich Mitte April 2021 die Schenkstraße voll gesperrt.
Grund sind Kanalbauarbeiten mit anschließender Oberflächenwiderherstellung. Die Arbeiten erfolgen im Auftrag des Wasserverbandes Südharz.
Einrichtung einer Einbahnstraße in der Karl-Marx-Straße in Sangerhausen
Die Stadt Sangerhausen beabsichtigt in einem Teilbereich der Karl-Marx-Straße eine Änderung der Verkehrsführung. Im Bereich der Karl-Marx-Straße ist ein Neubau für einen Kinderhort und eine Speisehalle für die Goethe-Grundschule entstanden. Die Zufahrt und der Zugang zu diesen Einrichtungen erfolgt über die Karl-Marx-Straße. Mit dem Betrieb der Einrichtung hat sich das Verkehrsaufkommen in dieser Straße erhöht.
Das betrifft sowohl den Fußgänger- und Pkw-Verkehr sowie auch den Anlieferverkehr für die Speisehalle. Mit der Einrichtung einer Einbahnstraße soll mehr Sicherheit für den schutzbedürftigen Personenkreis (Kinder) geschaffen werden. Der Ein- und Aussteigevorgang sowie die Überquerung der Straße soll mit der einspurigen Verkehrsführung erleichtert werden. Die vorhandenen Parkmöglichkeiten auf der Fahrbahn können damit bestehen bleiben und werden um weitere 3 Stellflächen erweitert. Die Einrichtung der Einbahnstraßenregelung wird durch entsprechende Beschilderung bekanntgegeben.