Fördermöglichkeiten und Hilfen
Hilfsprogramm für energieintensive Industrie
Das Energiekostendämpfungsprogramm ist ein Programm zur Dämpfung des Erdgas- und Strompreisanstiegs für besonders betroffene energie- und handelsintensive Unternehmen in Form eines zeitlich befristeten und eng umgrenzten Kostenzuschusses. Das Programm wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) umgesetzt.
Zum Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) und zum angekündigten KMU-Programm für den Mittelstand werden Details jetzt ausgearbeitet. Um den Übergang zu gestalten, wird das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) bis Ende 2022 verlängert. Die Änderungen der Förderrichtlinie wurden am 6. Oktober 2022 im Bundesanzeiger veröffentlich. Vorbehaltlich der Genehmigung der Europäischen Kommission können die bisher antragsberechtigten Unternehmen gefördert werden, und zwar für den gesamten Förderzeitraum vom 1. Februar bis zum 31. Dezember 2022. Zuschüsse für die neuen Fördermonate können allerdings erst bewilligt werden, wenn die Genehmigung der Europäischen Kommission vorliegt.
Bereits gestellte Anträge können weiterhin um Angaben zu den einzelnen Fördermonaten ergänzt werden.
Neue Anträge können auch vor der Zustimmung der Europäischen Kommission im BAFA eingereicht werden. Hierzu werden die technischen Möglichkeiten in Kürze zur Verfügung stehen.
BAFA - Energiekostendämpfungsprogramm
Ukraine-Krieg und Sanktionen: KfW-Sonderprogramm für Unternehmen
KfW-Sonderprogramm UBR 2022 | KfW
Ist Ihr Unternehmen vom Angriff Russlands auf die Ukraine betroffen? Oder von den Sanktionen gegen Russland und Belarus?
Dann steht Ihnen das KfW-Sonderprogramm UBR (Ukraine, Belarus, Russland) 2022 zur Verfügung.
Mit den Fördermitteln können Sie einen Großteil Ihrer Aufwände finanzieren.
Das KfW-Sonderprogramm UBR 2022 ist bis zum 31.12.2022 befristet.
- Telefonische Auskunft: 088 539 9000 (kostenfreie Servicenummer)
Montag bis Freitag: 8:00 bis 18:00 Uhr
Förderangebote für Unternehmen
Auf Grund der Vielfalt der Förderangebote prüfen wir entsprechend Ihres Vorhabens die Möglichkeiten einer Förderung auch unter Berücksichtigung arbeitsmarktpolitischer Hilfen. Ist eine Förderung ausgeschlossen, suchen wir gemeinsam mit Ihnen nach passenden Kreditprogrammen.
Wir finden für Sie das passende Gewerbegrundstück oder die vorhandene Immobilie.
Das Land Sachsen – Anhalt hält insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen eine Vielzahl von Förderprogrammen bereit. Es besteht kein Rechtsanspruch. Jedoch sollten Sie vor Beginn Ihres Investitionsvorhabens die Möglichkeiten auf eine Förderung Ihres Vorhabens prüfen lassen.
Aktuelle Informationen zu CORONA-Hilfen des Bundes
Überbrückungshilfe Unternehmen - Neustarthilfe (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)
Überbrückungshilfe Unternehmen - Überbrückungshilfen (ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)
Bundesfinanzministerium - Corona-Hilfen
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