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Aktuelles

Arbeitsagentur rechnet mit Anstieg bei Kurzarbeit

Wann ist eine neue Anzeige für Kurzarbeit notwendig?

Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie betreffen viele Branchen, vor allem das Hotel- und Gaststättengewerbe, die Veranstaltungsbranche und Freizeiteinrichtungen sowie Kulturschaffende.

„Die Nachfrage nach Kurzarbeitergeld wird in den nächsten Wochen wieder steigen. Wichtig ist, dass wir den betroffenen Unternehmen mit der Unterstützung ein Stück Sicherheit geben können“, sagt Martina Scherer, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Sangerhausen. Kurzarbeit muss durch Arbeitgeber rechtzeitig angezeigt werden. Unternehmen, die bereits Kurzarbeit angezeigt haben, sollten beachten, dass sie eine neue Anzeige stellen müssen, wenn der Bewilligungszeitraum abgelaufen ist. Genauso verhält es sich, wenn Firmen drei Monate in Folge Kurzarbeit nicht in Anspruch genommen. Auch dann muss nach dem Gesetz eine neue Anzeige bei der Arbeitsagentur gestellt werden.

Ein Beispiel:

Ein Unternehmen hat im April Kurzarbeit für 12 Monate angezeigt und genehmigt bekommen. Für die Monate April bis Juni wurde Kurzarbeit abgerechnet. Von Juli an wurde keine Kurzarbeit mehr genutzt und abgerechnet. Damit ist drei Monate in Folge (Juli bis September) keine Abrechnung der Kurzarbeit erfolgt. Ab November soll wieder Kurzarbeit genutzt werden. In diesem Fall ist eine neue Anzeige der Kurzarbeit zwingend erforderlich. Andernfalls kann keine Kurzarbeit in Anspruch genommen werden. Für Beratungen zur Kurzarbeit steht der gemeinsamer Arbeitgeber-Service unter der Rufnummer 0800 4 5555 20 zur Verfügung. Auf der Internetseite www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit finden Unternehmen und Beschäftigte auf fast alle Fragen eine Antwort. Formulare zur Beantragung und Abrechnung der Kurarbeit sind auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de zu finden. Zusätzlich gibt es einen Chatbot, der bei dem Ausfüllen der Anzeige für Kurzarbeit hilft. Dieser ist abrufbar unter https://kurzarbeit-einfach.de.

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