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Aktuelles

Rechtsverordnung des Landkreises Mansfeld-Südharz zur Einschränkung von Kontakten

Mit heutigem Datum hat der Landkreises Mansfeld-Südharz eine neue Verordnung zur Einschränkung von Kontakten erlassen. Diese Verordnung tritt am 30. März in Kraft und gilt vorbehaltlich einer Verlängerung bis zum 27. April. 

Demnach ist Einwohnern des Landkreises Mansfeld-Südharz der Aufenthalt   im öffentlichen Raum ausschließlich alleine, im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person sowie den zu den Hausständen gehörenden Kindern, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gestattet. Private Zusammenkünfte und Feiern mit Freunden, Verwandten und Bekannten ausschließlich im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person sowie den zu den Hausständen gehörenden Kindern, die das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gestattet. Die Feststellung der Inzidenzwerte beruhen auf den vom Robert- Koch- Institut veröffentlichten Zahlen. 

Lesen Sie bitte hier die komplette  Rechtsverordnung 

       

 

 

 

 

 

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